Im Februar hatten der Schweizer Finanzminister Merz noch getönt, das Bankgeheimnis habe sieben Leben, und die seien noch nicht verbraucht. Er irrte.
Berlin. Die Botschaft war an den deutschen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) adressiert gewesen und hatte heißen sollen: An uns wirst du dir die Zähne ausbeißen! Jetzt war Hans-Rudolf Merz in Berlin, um sich mit Peer Steinbrück auf ein Doppelbesteuerungs-Abkommen zu einigen. Wichtigstes Ergebnis: Die Schweizer Banken sind zur Kooperation verpflichtet, wenn sich Deutsche in der Schweiz der Steuerhinterziehung verdächtig machen.
Damit geht eine Auseinandersetzung zu Ende, die zu einer regelrechten Vereisung zwischen Berlin und Bern führte. Und insgesamt wird Steueroasen zunehmend der Boden entzogen. Ein internationaler Gipfel fasste gestern in Berlin konkrete Strafmaßnahmen für Länder ins Auge, die sich einem umfassenden Informationsaustausch mit Partnerstaaten in Fragen der Steuerkriminalität verweigern. Dem stimmten neben der Schweiz auch die ebenfalls lange als Fluchtburgen für Steuersünder geltenden Staaten Österreich und Luxemburg zu. Auch Liechtenstein, das nicht zur Konferenz eingeladen war, bekannte sich grundsätzlich zur Abschlusserklärung des Gipfels. Die Regierung in Vaduz teilte mit, sie verhandle mit der EU und anderen Staaten über die zügige Umsetzung der OECD-Standards. Der Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Angel Gurria, sagte in Berlin, in Sachen Transparenz und Informationsaustausch sei in den vergangenen acht Monaten mehr erreicht worden als in den letzten zehn Jahren.
Steinbrück sprach von "bemerkenswerten Inhalten" in der Abschlusserklärung der Konferenz. Das gelte für die Aussagen zu Sanktionen gegen nicht-kooperative Staaten. Bemerkenswert sei auch, dass man nicht nur Länder in den Blick genommen habe, sondern auch Rechtsformen wie Trusts, Stiftungen und Mantelgesellschaften.
Als Strafmaßnahmen werden im Kommunique Erhöhungen der Quellensteuer auf Zahlungen an nicht-kooperative Länder, die Streichung des Betriebsausgabenabzuges sowie die Kündigung von Abkommen mit solchen Ländern genannt. Zudem könne die Steuerbefreiung auf Beteiligungsgewinne versagt werden. Finanzinstituten und anderen Einrichtungen könnten größere Offenlegungspflichten bei Transaktionen unter Beteiligung solcher Länder abgefordert werden. Internationale Finanzinstitute könnten zur Überprüfung ihrer Anlagestrategie für die kritisierten Regionen veranlasst werden.