Eine hochrangige Vertreterin der US-Regierung hat die Folter von Häftlingen im US-Gefangenenlager Guantánamo eingeräumt. Namentlich erwähnte sie den wegen der Anschläge vom 11. September angeklagten Mohammed al-Kathani: “Seine Behandlung entsprach der rechtlichen Definition von Folter.“
Washington. Der wegen der Anschläge vom 11. September angeklagte Mohammed al-Kahtani sei dort 2002 misshandelt worden, sagte Susan Crawford, die im US-Verteidigungsministerium für die Kontrolle der Militärtribunale im Lager zuständig ist. "Wir haben Kahtani gefoltert", sagte sie der "Washington Post". "Seine Behandlung entsprach der rechtlichen Definitionen von Folter."
Deshalb habe sie die Anklage gegen Kahtani wegen Kriegsverbrechen im Mai 2008 zurückgewiesen, erklärte die ehemalige Richterin. Präsident George W. Bush und sein Vize Dick Cheney hatten wiederholt erklärt, die USA foltere nicht.
Crawford berichtete von Demütigungen Kahtanis. Dieser sei gezwungen worden, nackt vor einer weiblichen Ermittlerin zu stehen. Er sei an 48 von 54 Tagen jeweils 18 bis 20 Stunden verhört worden. Ihm sei ein BH angezogen und ein Tanga-Slip über den Kopf gezogen worden. Außerdem sei Kahtani durch einen Militärhund eingeschüchtert und an der Hundeleine durch den Raum geführt worden. Die Militärs hätten seine Mutter und Schwester als Huren beschimpft.
Dies seien genehmigte Methoden gewesen, die jedoch übermäßig aggressiv und zu langandauernd angewendet worden seien, sagte Crawford: "Es war die Kombination vieler Dinge, die seine Gesundheit verletzte. Es war beleidigend und unangebracht." Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte dem Blatt, die "angewendeten Spezialmethoden" seien seinerzeit rechtmäßig gewesen.
Nach Angaben des amerikanischen Verteidigungsministeriums haben zahlreiche ehemalige Guantanamo-Insassen ihren Kampf gegen die USA wieder aufgenommen. 18 dieser Ex-Gefangenen seien direkt in "terroristische Aktivitäten" verwickelt, sagte Pentagon-Sprecher Geoff Morrell. Die Schätzung vom Dezember beruhe auf Erkenntnissen anhand von Fingerabdrücken, Abgleichen von DNA- und Fotomaterial sowie von "verlässlichen, bestätigten und fundierten" Geheimdienstberichten.