Hamburg. Der Jugendliche gilt als „tickende Zeitbombe“. Seine Überwachung durch die Polizei Hamburg wäre in Kürze ausgelaufen.
Wende im Fall des gefährlichen 14-Jährigen: Der Jugendliche wurde am Montag im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) aufgenommen. Die Polizei Hamburg führte ihn am Nachmittag zur Unterbringung in der geschlossenen Jugendpsychiatrie des Krankenhauses zu.
Hintergrund ist, dass am kommenden Freitag (30. Juni) die Genehmigung zur Observation des 14-Jährigen, der als „brandgefährlich“ eingestuft wird, abläuft. Bis dahin hätte die Polizei, sollte der Jugendliche immer noch nicht von der Sozialbehörde in eine adäquate Einrichtung vermittelt worden sein, eine neue Erlaubnis zur dauerhaften Überwachung des Jungen beantragen müssen. „Das werden wir machen. Ob das genehmigt wird, entscheidet ein Richter“, heißt es aus der Polizei.
Der 14-Jährige selbst scheint in den vergangenen Tagen „lammfromm“ geworden zu sein. Seit der Jugendliche wusste, dass er nahezu lückenlos bei seinen Touren durch Hamburg von zivilen Polizisten überwacht wurde, verhielt er sich unauffällig. „Er ist nicht dumm, sondern verfügt schon über eine gewisse Bauernschläue“, hieß es.
Polizei Hamburg observierte 14-Jährigen rund um die Uhr – zur Gefahrenabwehr
Der 14-Jährige war, für die Behörden offenbar völlig überraschend, am 7. Juni aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem eine Jugendrichterin ihn in einem Verfahren um ein versuchtes Tötungsdelikt freigesprochen hatte. Denn niemand hatte sich offenkundig erfolgreich um eine geeignete Unterbringung für den Jungen gekümmert.
Zuständig wäre die Sozialbehörde gewesen. So kam der 14-Jährige in der Einrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes an der Feuerbergstraße in Alsterdorf unter. Dort konnte der Junge aber nicht festgehalten werden; es ist keine geschlossene Unterbringung.
Die Polizei erwirkte daraufhin eine Genehmigung zur Überwachung des 14-Jährigen im Rahmen der Gefahrenabwehr. So etwas bekommt man sonst nur für entlassene Sicherheitsverwahrte, die weiterhin als gefährlich gelten, oder sogenannte „Gefährder“ aus der Terrorszene. Der Jugendliche, der auch während der Untersuchungshaft durch Körperverletzungen und offenbar sexuell motivierte Übergriffe auffiel, soll als „Beuteschema“ Kinder ins Visier nehmen.
Hamburg: Gefährlicher 14-Jähriger beobachtet nackte Kinder in Planschbecken
Das hatte er in der Zeit nach seiner Entlassung auch mit seinem Verhalten untermauert. Als er sich unbeobachtet fühlte, soll er sich auffallend interessiert an kleinen Kindern gezeigt haben, die sich bei den sommerlichen Temperaturen nackt in Planschbecken vergnügten. Auch soll er in einem Drogeriemarkt Kinderbilder auf Produkten abgeleckt haben.
Aus dem Umfeld der Jugendbehörde hieß es, dass man weiter auf der Suche nach einer geeigneten Unterbringung sei. Dabei müsse es sich um eine „Einzelbetreuung“ handeln.