Hamburg. Jugendlicher saß wegen Mordversuchs in U-Haft und braucht psychologische Betreuung. Staatsräte befassten sich nun mit dem Fall.

Alles bestens: So könnte man die Presseerklärung der Sozialbehörde deuten, mit der der Senat auf die Berichterstattung des Hamburger Abendblatts über einen 14-Jährigen reagierte, der von der Polizei als extrem gefährlich eingestuft wird.

„Junge Menschen mit besonderen Erziehungsbedarfen werden durch das Familieninterventionsteam (FIT) der Stadt betreut“, heißt es von der Behörde. Und weiter: „Das ist auch in dieser Betreuungsfrage der Fall, und zwar ununterbrochen seit Übernahme des Falls. Dies gilt zudem unabhängig davon, ob ein junger Mensch in einer grundständig stationären Einrichtung, einer ambulanten Hilfsmaßnahme oder vorübergehend im Kinder- und Jugendnotdienst betreut wird.“

Gefährlicher Jugendlicher: 14-Jähriger fragt Passanten nach Kindesentführungen

Unklar blieb, wie es sein kann, dass der Jugendliche, der eine hohe Affinität zu Kindern hat, sich an Planschbecken umtreibt, in denen Kleinkinder nackt baden, oder Passanten auf der Straße mit Fragen nach Kindesentführungen belästigt – obwohl, so heißt es wörtlich, die „Hamburger Jugendhilfe federführend mit allen beteiligten Akteuren der Stadt eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet“ und die Betreuung des 14-Jährigen „lückenlos“ sicherstelle. Zudem „gewährleiste“ man ein „gutes soziales Miteinander“ aller, „die mit dem Jungen in Berührung kommen“. Die Vorfälle, die im Zusammenhang mit dem 14-Jährigen geschildert wurden, bestritt die Behörde nicht.

Eine Stellungnahme zu diesen Detailfragen war von der Sozialbehörde allerdings nicht zu bekommen – auch nicht auf direkte Nachfrage. Vom Bezirksamt Nord, in dessen Betreuungsbereich der Jugendliche fällt – er ist in der Feuerbergstraße untergebracht –, verschanzte man sich hinter dem Datenschutz. Daher könne man „keinerlei Auskunft“ geben.

Gefährlicher 14-Jähriger: Staatsräte tagten am Montag zum Fall

Nach Informationen des Abendblatts tagte am Montag eine Runde der Staatsräte der involvierten Behörden. Die Stellungnahme wurde erst am späten Nachmittag verschickt.

Der 14-Jährige war nach mehreren Monaten Untersuchungshaft nach einem Freispruch auf freien Fuß gesetzt worden. Ihm war vorgeworfen worden, einen gleichaltrigen Jungen an einen Baum gefesselt, mit Folie umwickelt und danach stranguliert zu haben. In der Gerichtsverhandlung war dem Hauptbelastungszeugen nicht geglaubt worden. In der Haft soll der schon länger psychisch auffällige 14-Jährige wegen seiner Übergriffigkeit auch gegenüber Justizpersonal berüchtigt gewesen sein.