Stichtag war der 31. Januar. Staat gibt sich bei eigenen Gebäuden aber Frist bis Herbst, so das FDP-Ministerium. Wird auch für Bürger verlängert?

  • Für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen Immobilienbesitzer bis zum 31. Januar 2023 ihre Formulare einreichen
  • Für staatliche Liegenschaften werden die Fristen hingegen längstens bis zum 31. September 2023 verlängert
  • Die Bestätigung dieses Umstandes durch Bundesfinanzminister Christian Lindnder (FDP) sorgt in Hamburg für Missmut
  • Was Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sowie Oppositionspolitiker Christoph Ploß (CDU) sagen

Hamburg. Bis Ende Januar 2023 mussten Immobilienbesitzer den Finanzämtern alle nötigen Angaben zur Neuberechnung der Grundsteuer zusenden – andernfalls drohen Mahnungen und schließlich auch empfindliche Strafen. Der Staat selbst aber hält sich offenbar für seine eigenen Gebäude und Grundstücke nicht an die Fristen, die er den Bürgerinnen und Bürgern gesetzt hat. Das jedenfalls lässt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner (FDP) schließen, das dem Abendblatt vorliegt.

Für ihre „26.000 Liegenschaften und Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 460.000 Hektar“ habe die staatliche Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) „bei den zuständigen Landesfinanzbehörden Fristverlängerungen bis zum 31. März 2023 für bisher grundsteuerpflichtige und bis zum 30. September 2023 für bisher grundsteuerbefreite wirtschaftliche Einheiten“ beantragt, heißt es dort. Gerichtet ist der vom parlamentarischen Staatssekretär Florian Toncar (FDP) unterzeichnete Brief an den Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß, der zu dem Thema eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet hatte.

Grundsteuer: „Nun sollte auch Bürgern eine solche Fristverlängerung gewährt werden“

Ploß ist mit diesem Vorgehen des Bundes nicht einverstanden. „Kaum ein Bürger dieses Landes kommt in den Genuss einer großzügigen Fristverlängerung, die von der Ampelkoalition wie selbstverständlich in Anspruch genommen wird“, sagte er dem Abendblatt. „Nun sollten auch allen Bürgern die gleiche Fristverlängerung gewährt werden! Es ist ein Unding, dass Bundesländer wie Hamburg die Eigenheimbesitzer mit einer für viele viel zu knappen Frist massiv unter Druck setzen, während sie der Bundesverwaltung großzügige Fristverlängerungen gewähren.“

Irritiert über den laxen Umgang des Bundes mit den eigenen Fristen sei man auch in den Finanzministerien vieler Bundesländer, heißt es. Die Hamburger Finanzbehörde verweist darauf, dass „eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen über den 31. Januar 2023 hinaus nur im Ausnahmefall und lediglich grundstücksbezogen möglich“ sei. Das gelte für alle, auch für den Bund selber. „In diesen Einzelfällen sind die besonderen Gründe vorzutragen, weshalb nach siebenmonatiger Erklärungsfrist die Abgabe einer Steuererklärung nicht möglich ist“, so Finanzbehördensprecherin Imme Mäder.

Immobilien: Hamburg bei Grundsteuer jetzt besser als Bund und andere Länder

„Die öffentliche Hand muss bei der Abgabe der Grundsteuererklärung vorbildlich sein – diesem Maßstab sind wir in Hamburg für unsere Grundstücke gerecht geworden“, sagte SPD-Finanzsenator Andreas Dressel dem Abendblatt. „Der Bund muss seine Erklärungsabgaben selbst verantworten. Bei begründeten Fristverlängerungen im Einzelfall war mir wichtig, dass hier der Staat bzw. die Stadt nicht besser behandelt wird als jeder andere Bürger auch.“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß kritisiert den laxen Umgang des Bundes mit den eigenen Fristen – und fordert nun auch für die Bürger eine Fristverlängerung
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß kritisiert den laxen Umgang des Bundes mit den eigenen Fristen – und fordert nun auch für die Bürger eine Fristverlängerung © dpa | Marcus Brandt

In Hamburg sei das sichergestellt worden. Aktuell hätten rund 99 Prozent der öffentlichen Unternehmen und der „Kernverwaltung“ die Erklärungen für ihre Liegenschaften abgegeben, so Dressel. Das sei „ein sehr guter Wert im Landes- und Bundesvergleich“. Noch im Herbst hatte es auch in Hamburg nicht gut ausgesehen.

Grundsteuer: Bis Oktober war Hamburg mit eigenen Grundstücken deutlich in Verzug

Bis Ende Oktober hatte die Stadt erst für 30 Prozent der eigenen Immobilien Erklärungen abgegeben, was damals auch Dressel kritisierte. Danach hat die Stadt ihren Rückstand offenbar aufgeholt. „Das war ein sehr anspruchsvoller Prozess, gerade auch im Hinblick auf die Vielzahl und Heterogenität der Objekte“, sagte Dressel dem Abendblatt jetzt. „Gleichwohl haben wir natürlich alles dafür getan, die von uns selbst gesetzte Frist einzuhalten, genau wie die Bürgerinnen und Bürger dies von uns zu Recht erwarten.“