Hamburg. In Hamburg gingen bislang 390.000 Erklärungen ein. Damit liegt die Stadt bundesweit in der Spitzengruppe. Letzte Mahnung für Säumige.
In Hamburg sind nach Angaben der Finanzbehörde bislang rund 390.000 Grundsteuererklärungen ordnungsgemäß eingegangen. Nach dem offiziellen Ende der Frist Anfang Februar sind damit noch einmal mehr als 20.000 Erklärungen dazu gekommen. Hamburg liegt damit nach Erkenntnissen der Behörde bundesweit in der Spitzengruppe.
Von denjenigen, die ihre Erklärung eingereicht haben, hat etwa jeder dritte den Steuerbescheid bereits erhalten. Knapp 6000 Hamburgerinnen und Hamburger haben gegen ihn inzwischen Einspruch eingelegt, weil sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind. In welchem Zeitraum die Einsprüche bearbeitet werden, ist zurzeit allerdings noch offen.
Laut Behördensprecher Claas Ricker sind bislang keine Bußgelder gegen Eigentümer verhängt worden, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben. Zunächst soll es, als letzte Ermahnung, Erinnerungsschreiben an die Säumigen geben. Bei Nichtabgabe können die Daten laut Behörde vom Finanzamt geschätzt und danach ein „Verspätungszuschlag“ von 25 Euro pro angefangenem Monat festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Grundsteuer Hamburg: 6000 haben schon widersprochen
Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgt.
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In Hamburg können Eigentümer die eigens dafür eingerichtete Plattform des Bundesfinanzministeriums nicht verwenden, da die Stadt nicht am sogenannten Bundesmodell zur Grundsteuer teilnimmt, sondern eigene Modelle entwickelt hat. Dort müssen Haus-und Wohnungsbesitzer ihre Erklärung online über das Steuerportal Elster hochladen. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen.
Wie berichtet, waren zum offiziellen Abgabeschluss, dem 31. Januar, mehr als 85 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben worden. 362.472 Erklärungen seien damals laut Finanzbehörde eingegangen, der noch fehlende Anteil lag bei 14,49 Prozent.