Hat der Ex-SPD-Politiker Tauss Kinderpornografie dienstlich oder privat genutzt? Diese Frage stand zum Auftakt seines Prozesses im Mittelpunkt.
Wegen Verdachts des strafbaren Umgangs mit Kinderpornografie muss sich der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss seit Dienstag vor Gericht verantworten. Er wies die Vorwürfe gegen ihn dabei zurück. Die Aufnahmen habe er sich ausschließlich zur dienstlichen Dokumentation besorgt, sagte der 56-jährige Versicherungskaufmann zum Prozessbeginn vor dem Landgericht Karlsruhe.
Die Staatsanwaltschaft wirft Tauss vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen kinder- und jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben. Tauss hätte bewusst sein müssen, dass diese Bilder und Videos ohne die entsprechend beiliegende Erläuterung auf die sexuelle Stimulation des Betrachters abzielten, sagte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig.
Tauss sagte, der Prozess müsse klären, ob er sich das Material zu dienstlichen Zwecken hätte besorgen dürfen oder nicht. „Hop oder top – das ist die Frage.“ Als Experte für neue Entwicklungen im Internet habe er die Bilder und Videos gesammelt. Seine Erkenntnisse habe er in ein Buch und Reden fließen lassen. „Meine Tätigkeit habe ich so gesehen, dass ich mich als Abgeordneter frei um Themen kümmere, vielleicht auch mit unorthodoxen Methoden.“
Die Immunität von Tauss war im März 2009 aufgehoben worden. Als im Bundestag über Sperren im Internet diskutiert worden sei, hätten die Ermittler seine Wohnung und sein Büro durchsucht, sagte Tauss. Neben drei DVDs in seiner Wohnung seien unter anderem 70 Bild- und eine Videodatei auf seinem Mobiltelefon gefunden worden. Auf der 48 Megabyte großen Speicherkarte seien die Bilder klein und schlecht aufgelöst gewesen, sagte Anwalt Jan Mönikes. Er habe zwar fünf Videos verschickt, den Rest habe er nur zugeschickt bekommen. Tauss war während des Ermittlungsverfahrens aus der SPD ausgetreten und im Juni 2009 zur Piratenpartei gewechselt.