Die Vorgaben der Verfassungsrichter seien verletzt worden. Noch diese Woche Krisen-Konferenz zu den Bundestrojanern und Spionage-Software.
München/Berlin. Der sogenannte Bundestrojaner oder Staatstrojaner beschert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) juristischen Ärger. Der bayerische Landesverband der Piratenpartei erstattete wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware am Montag Strafanzeige gegen Herrmann und den Präsidenten des Bayerischen Landeskriminalamts, Peter Dathe. Der Vorsitzende der Piratenpartei in Bayern, Stefan Körner, sagte in München: „Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können.“ Nun werde sich zeigen, ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig sei oder versage.
Herrmann bekommt in der Diskussion über die Online-Überwachung von Computern Rückendeckung aus seiner Partei. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sagte, es habe „eindeutig“ eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von sogenannten Trojanern gegeben. Deshalb sei die Debatte nicht so spannend, „wie manche vermuten“. Dobrindt bezeichnete es jedoch als richtig, sich Gedanken über die künftige Verfahrensweise zu machen. So sollte geprüft werden, ob durch den technischen Fortschritt neue „Notwendigkeiten“ entstanden seien.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte den Einsatz der Trojaner. Die Länder hätten die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig sei, nicht überschritten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sowie Politiker von Linken und Grünen widersprachen. Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine Sonderkonferenz der Innenminister, um ein „präzises Lagebild“ zu bekommen. Für Donnerstag planen die Innenminister eine Telefonkonferenz. Am Mittwoch sind die Trojaner auch Thema im Innenausschuss des Bundestages.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Version eines Trojaners zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet („Quellen-TKÜ“) angeprangert. Nach Angaben des Clubs kann die Software, die auch in Bayern eingesetzt wurde, mehr als sie darf und hinterlässt auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten.
Im Zentrum der Kritik steht eine Nachladefunktion, mit deren Hilfe die Überwachung eines Computers nach CCC-Angaben bis hin zur verfassungsrechtlich äußerst sensiblen Online-Durchsuchung, also der Durchsuchung der Festplatte, ausgeweitet werden kann. CCC-Sprecher Frank Rieger sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, die Nachladefunktion in dem Trojaner sei definitiv funktionsfähig gewesen, aber ihr tatsächlicher Einsatz habe sich nicht nachweisen lassen. (dapd/dpa)