In mindestens einem Fall wurde in Hamburg ein Trojaner auf den Rechner eines Verdächtigen gespielt. Das bestätigte die Justizbehörde.
Hamburg. Auch in Hamburg haben Ermittlungsbehörden eine Überwachungssoftware eingesetzt - allerdings nach Angaben der Justizbehörde nur ein einziges Mal. Das bestätigte der Sprecher der Justizbehörde, Sven Billhardt, in einem Interview mit der "Welt". Die Staatsanwaltschaft hatte demnach am 13. September 2010 eine Telekommunikationsüberwachung in einem vom Zoll geführten Ermittlungsverfahren beim Landgericht beantragt. Laut Aussage des Sprechers sollte es sich dabei nicht um eine Onlinedurchsuchung des Rechners handeln, sondern allein um die Überwachung von Internettelefonaten „Voice over IP“.
Die Software sei jedoch wieder gelöscht worden, bevor sie zum Einsatz gekommen sei. Nun werde überprüft, ob das Programm im Zusammenhang mit dem "Bundestrojaner" stehe. Die Software sei für den speziellen Fall individuell konfiguriert worden, erklärte Billhardt, es habe sich nicht um eine "Software von der Stange" gehandelt. "Wir gehen davon aus, dass der Einsatz den gesetzlichen Bestimmungen entsprach", sagte der Justizbehördensprecher.
Der umstrittene Bundestrojaner war kürzlich vom Chaos Computer Club (CCC) bekannt gemacht worden. Ob damit auch Computer von mutmaßlichen Kriminellen in Norddeutschland aus ausgespäht wurden wird noch geprüft.
Einer Analyse des CCC zufolge ermöglicht diese Spähsoftware den Ermittlungsbehörden einen umfassenden Zugriff auf die Computer. So könne in kurzen Abständen Screenshots erstellt werden, also Abbildungen von gerade auf dem Bildschirm sichtbaren Informationen. Der Einsatz einer solchen Software wäre nicht vereinbar mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.
Im Hamburger Fall waren die Ermittlungsbehörden laut Justizbehörde nicht erfolgreich mit ihrem Überwachungsversuch. Es gelang zwar, die Software auf den Rechner des Beschuldigten aufzuspielen, doch dieser schöpfte schnell Verdacht und habe die Festplatte neu installiert, sagte Billhardt. Die Überwachungssoftware sei daher niemals zum Einsatz gekommen.