Ein Plagiat sei nicht zu erkennen gewesen. Mündlich konnte Doktorand Guttenberg alles erklären. Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nun offiziell.
Bayreuth/Hof. Die Prüfer des wegen Plagiatsvorwürfen zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) verteidigen sich in der Affäre um dessen Doktorarbeit. Die Überprüfung von Dissertationen mit technischen Mitteln sei 2006 nicht üblich gewesen, schreiben Doktorvater Peter Häberle und Zweitgutachter Rudolf Streinz in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem sei die „Erkennung von Plagiaten“ mit den damals verfügbaren technischen Mitteln „kaum möglich“ gewesen. Die beiden Professoren betonen in ihrer Erklärung auch, dass sich im Promotionsverfahren allgemein ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Doktorvater und Doktorand entwickle. Daher gingen alle am Verfahren beteiligten von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens aus. Der Doktorand sei dafür allein verantwortlich.
Die Universität Bayreuth hat dem ehemaligen Verteidigungsminister den Doktortitel aberkannt. Guttenberg trat infolge der Affäre von allen politischen Ämtern zurück. Ohne Kenntnis der Plagiatsvorwürfe habe sich die Arbeit „Verfassung und Verfassungsvertrag“ durch „einen hohen Grad der Durchdringung in allen seinen Facetten“ ausgezeichnet, betonte Doktorvater Häberle. Dies gelte nicht nur rein rechtlich, sondern auch für die bei ihm übliche Einbeziehung kultureller Hintergründe der rechtlichen Entwicklungen. Guttenberg habe auch in seiner mündlichen Prüfung intensive Fragen zu Methodik und Inhalt seiner Arbeit souverän beantwortet und sich jeglicher Diskussion stellen können.
Die Staatsanwaltschaft Hof hat nun auch offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg eingeleitet. „Mittlerweile liegen über 100 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen vor“, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib. Die Behörde werde auch die Ergebnisse der Selbstkontrollkommission der Universität mit in ihre Arbeit einbeziehen. In erster Linie geht es laut Laib um mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht. Guttenberg hatte die Mängel seiner juristischen Dissertation eingestanden, aber jede absichtliche Täuschung bestritten.