Fortschritte auch beim Bildungspaket für Kinder. Der Regelsatz für Hartz IV wird aber nicht um 17 Euro erhöht, wie die Regierung angeboten haben soll.
Berlin. Nach einem Spitzentreffen zur Hartz-IV-Reform schließt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Mindestlohn bei Leih- und Zeitarbeit nicht aus. „Wenn wir das gemeinsam abschließen, wird es eine Lohnuntergrenze geben“, sagte die CDU-Ministerin im ZDF nach dem Treffen mit der Opposition. „Da sind wir uns alle gemeinsam einig.“ Strittig sei aber die Frage, nach wie langer Betriebszugehörigkeit diese gelten solle. „Wichtig ist mir, dass wir den richtigen Punkt finden“, sagte von der Leyen. Im Gegensatz zur Regierung fordert die Opposition, dass Leiharbeiter und Stammbesetzung vom ersten Tag an gleich bezahlt werden.
Kritik an der Höhe der Hartz-IV-Regelsätze wies die Ministerin zurück. Die Regierung habe „verfassungsfeste Berechnungen“ vorgelegt. Über Fortschritte beim Thema Bildungspaket für bedürftige Kinder freue sie sich. „Da sind wir einen echten Schritt vorangekommen. Wir erreichen jetzt auch die Kinder von Geringverdienern.“ Das Bildungspaket solle nun 2,5 Millionen Kindern zugutekommen.
„Die Verhandlungen sind zäh“, sagte von der Leyen. Sie zeigte sich dennoch zuversichtlich: „Alle drei Schritte können wir jetzt eigentlich schaffen.“ Am 6. Februar soll die Gesprächsrunde fortgeführt werden. Ziel ist es, rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des Bundesrates, dessen Zustimmung nötig ist, eine Einigung zu erzielen. Die Länderkammer tagt das nächste Mal am 11. Februar.
SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig sagte im ZDF, beim Bildungspaket für Kinder habe sich die Spitzenrunde darauf verständigt, dass die Kommunen für die Umsetzung zuständig sein sollen. Schwesig erläuterte, dass die Kommunen die Zuschüsse für Kinder zu Vereinsbeiträgen, Schulmittagessen, Nachhilfestunden und Klassenfahrten vom Bund erstattet bekommen sollen. Mit dieser Vereinbarung kommt von der Leyen der SPD und den Grünen entgegen. Schwesig sagte, die SPD halte ihre Forderung nach mehr Schul- und Jugendsozialarbeitern aufrecht.
Meldungen, wonach die Regierungsseite anbot, den Regelsatz um 17 Euro statt um die bisher geplanten fünf Euro zu erhöhen, wies die Ministerin als falsch zurück. „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Regelsatz, den wir vorgelegt haben, verfassungsfest ist“, sagte von der Leyen.