Schwarz-gelbe Koalition will keine neuen Gesetze für Flüchtlingskinder. Deutschland hat eine Uno-Konvention noch nicht umgesetzt.
Hamburg. Knapp sechs Monate ist es her, dass die Bundesregierung letzte Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückgenommen hat. „Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt“, hatte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) damals erklärt. Trotz der Rücknahme der Vorbehalte ist die Konvention für alle Kinder in Deutschland noch nicht ausnahmslos umgesetzt.
Noch immer werden 16 und 17 Jahre alte Flüchtlingskinder, die ohne Erwachsene nach Deutschland einreisen, wie Erwachsene behandelt. Doch die schwarz-gelbe Koalition sieht „keine Notwendigkeit für eine Änderung des innerstaatlichen Rechts“. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen an das Familienministerium hervor, die dem Hamburger Abendblatt vorliegt. Nach Auffassung der Regierung werden die Vorgaben der Kinderrechtskonvention „auch in Deutschland ohne Einschränkung“ umgesetzt.
Für die Grünen ist das ein Armutszeugnis. „Damit bleibt die Rücknahme reine Showpolitik. Und für die 16- und 17-jährigen unbegleiteten oftmals schwer traumatisierten Flüchtlingskinder soll sich die Situation nicht verbessern“, sagt die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, dem Abendblatt. Auch Unicef, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund fordern dringende Änderungen im Asyl-, Aufenthaltsrecht, damit Flüchtlingskinder nicht länger diskriminiert würden. Auf 5.000 schätzt die Flüchtlingsorganisation „separated children“ die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland. Meist kommen sie im Alter von 16 oder 17 Jahren, derzeit vor allem aus Afghanistan.
Wie aus der Anfrage ebenfalls hervorgeht, wird der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland“ (NAP) nicht fortgeführt. Bund, Länder, Kommunen, Verbände und Wissenschaft hatten sich darin in zahlreichen Initiativen gemeinsam mit Kindern für die Stärkung der Kinderrechte eingesetzt. Der NAP endet nur wie geplant mit einem Abschlusskongress am 9. Dezember. Bei der weiteren Umsetzung verweist die schwarz-gelbe Regierung vor allem auf die Länder und Kommunen.
Aus Sicht der Grünen-Politikerin Dörner schiebt die Koalition an dieser Stelle die Verantwortung ab. Die Regierung hebt in der Antwort auf die Anfrage der Grünen vor allem das geplante Bundeskinderschutzgesetz hervor, das Familienministerin Kristina Schröder (CDU) noch in diesem Jahr vorlegen will. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexueller Ausbeutung schützen.