Die Atomindustrie wird laut Zeitungsbericht um eine zweite Kernenergieabgabe herumkommen. Laufzeiten maximal zehn Jahre länger.
Berlin. Die Atomindustrie wird einem Zeitungsbericht zufolge voraussichtlich um eine zweite Kernenergieabgabe herumkommen. Über die Brennelemente-Steuer hinaus werde es keine weitere Abgabe in nennenswertem Umfang geben, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. In der Koalition wird demnach befürchtet , dass die Belastungsgrenze der betroffenen Unternehmen überschritten werden könnte. Durch die Kombination gleich zweier zusätzlicher Abgaben sowie teurer neuer Sicherheitsanforderungen könne der Betrieb einzelner Kraftwerke unrentabel werden. So würde die schwarz-gelbe Regierung ihren Beschluss, die Restlaufzeiten der Atommeiler zu verlängern, ad absurdum führen.
Mit dem Verzicht auf eine zweite Atomabgabe würde die christlich-liberale Koalition von ihrer bisherigen Position abrücken. Bislang war zusätzlich zur Brennelemente-Steuer, deren Aufkommen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr vollständig zur Haushaltssanierung verwendet werden soll, eine zweite Abgabe „in ähnlicher Größenordnung“ geplant. Mit diesem zweiten Obulus solle ein Teil der immensen Zusatzgewinne abgeschöpft werden, die die Atomkonzerne durch die Verlängerung der Kraftwerkslaufzeiten erzielten. Das Geld sollte in die weitere Erforschung erneuerbarer Energien fließen.
Zugleich deutete sich laut „SZ“ an, dass die Restlaufzeiten der Atommeiler vermutlich um maximal zehn Jahre verlängert werden. Bei den Verfassungsexperten des Innen- und des Justizministeriums setze sich zunehmend die Auffassung durch, dass die Betriebsgenehmigungen der Kraftwerke um höchstens zehn Jahre verlängert werden dürfen, wenn die Bundesregierung den Beschluss unter Umgehung des Bundesrats fassen will, berichtete das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise. Union und FDP verfügen in der Länderkammer über keine Mehrheit mehr. Bei Restlaufzeiten von 25 Jahren und mehr, wie sie die Branche selbst anstrebt, müsste die Regierung dem Vernehmen nach damit rechnen, dass sie bei einer Verfassungsklage eines SPD-geführten Landes unterliegt.