Das Verfahren gegen Oberst Klein ist eingestellt worden. Die Union hält es darum nicht für notwendig, den Luftangriff in Kundus weiter zu untersuchen.
Berlin. Nachdem das strafrechtliche Verfahren gegen Oberst Georg Klein eingestellt worden ist, will die CSU im Bundestag nun auch den Untersuchungsausschuss zum Anschlag in Kundus möglichst bald zu Ende bringen. „Ich sehe inzwischen auch keine Notwendigkeit, dass man diesen Untersuchungsausschuss weiter fortsetzt“, sagte CSU- Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich am Dienstag in Berlin.
Mit der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Klein sei die Sache im Grunde erledigt. Er könne sich nicht vorstellen, dass nach der Befragung von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) an diesem Donnerstag noch neue Erkenntnisse hinzukämen.
Auch Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff (CDU) sprach sich dafür aus, die Beweisaufnahme nach der Aussage von Guttenberg zu beenden. „Der Untersuchungsgegenstand ist erschöpft erörtert“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“.
Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour sagte hingegen, die bisherigen Beratungen des Ausschusses hätten zahlreiche Fragen aufgeworfen, die allesamt nicht beantwortet seien. Der Ausschuss habe sich einstimmig darauf geeinigte, am Ende seiner Arbeit Empfehlungen zu geben, damit sich die Fehler von Kundus nicht wiederholten. „Diesem Lernprozess will sich die Union plötzlich entziehen“, sagte er.
SPD-Verteidigungsepxerte Rainer Arnold warf der Union vor, die Wirklichkeit zu verdrehen. Die Bundesanwaltschaft habe eine juristische Bewertung vorgenommen. Der Ausschuss sei aber wegen der „politischen Desinformation“ des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Jung (CDU) eingerichtet worden und um die Fragen zu klären, die sich an seinen Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg stellten, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Bei dem Bombardement nahe dem nordafghanischen Kundus waren 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter Zivilisten. Die Bundesanwaltschaft hatte zur Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens gegen Klein und seinen Flugleitoffizier am Montag erklärt, diese hätten nicht gegen die Bestimmungen des Völkerstrafgesetzbuches oder des Strafgesetzbuches verstoßen. Sie hätten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten am Ort des Bombardements gehabt.
Allerdings werden Klein auch Verstöße gegen Regeln der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe ISAF vorgeworfen. Es blieb am Montag aber offen, ob Klein deshalb noch disziplinarrechtlich belangt werden könnte.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, beim Thema Disziplinarverfahren gebe es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder der Dienstherr leite sofort ein Disziplinarverfahren ein, weil der Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Oder man warte erst einmal den Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab und entscheide dann, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde oder nicht. Zum konkreten Fall Klein wollte sich der Sprecher nicht äußern.
Prinzipiell ist es möglich, dass ein Strafverfahren gegen einen Soldaten eingestellt, er aber disziplinarrechtlich belangt wird. „Es gibt ein Reihe von Fällen, in denen Verfahren eingestellt wurden und disziplinarische Pflichtverletzungen festgestellt wurden“, erklärte Bundeswehrdisziplinaranwalt Holger Zetzsche in Leipzig. Seinen Angaben zufolge gibt es jährlich einige hundert gerichtliche Disziplinarverfahren, bei denen es um schwere Verstöße von Soldaten geht.