Das Oberlandesgericht hat einen Teil der Vorwürfe fallen lassen. Der BGH bestätigt jedoch die Haftstrafe gegen den Kofferbomber.
Düsseldorf. Überraschung in einem der größten Islamistenprozesse Deutschlands: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch einen Teil der Vorwürfe gegen die vier Sauerland-Terroristen fallen lassen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer inländischen Terrorvereinigung ist nicht länger Bestandteil der Anklage. Am Strafmaß soll das jedoch nichts ändern. Unterdessen bestätigte der Bundesgerichtshof die lebenslange Haftstrafe für den in Deutschland verurteilten Kofferbomber von Köln.
Mit dem Verzicht auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Inland entfällt für den Angeklagten Fritz Gelowicz auch der Vorwurf der Rädelsführerschaft, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft erklärte. Man habe der Anregung des Senats zugestimmt, weil sich dadurch keine größere Änderung am Strafmaß ergebe.
Den beiden zum Islam konvertierten Deutschen Gelowicz und Daniel Schneider sowie dem Türken Adem Yilmaz werden nun noch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung und Verabredung eines Sprengstoffverbrechens und die Verabredung zum Mord vorgeworfen. Schneider wird darüber hinaus versuchter Mord zur Last gelegt, weil er bei seiner Festnahme geschossen haben soll. Angeklagt ist außerdem der Komplize Attila Selek, der einige Wochen nach der Tat in der Türkei festgenommen wurde.
Geständnisse abgelegt
Die Männer haben in dem vor neun Monaten begonnenen Prozess umfangreiche Geständnisse abgelegt. Laut Anklage planten sie im Auftrag der Islamischen Dschihad-Union (IJU) in Deutschland Sprengstoffanschläge insbesondere gegen amerikanische Staatsbürger und Einrichtungen, um damit viele Menschen zu töten.
Nach Angaben des Verteidigers von Gelowicz steht das Gericht kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme. Am 3. Februar soll die Bundesanwaltschaft mit den Plädoyers beginnen.
Ein mutmaßlicher Helfer der Gruppe muss sich seit Mittwoch vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verantworten. Der Deutsch-Türke aus Langen bei Frankfurt gab zu, im Sommer 2007 über das Internet-Auktionshaus eBay eine Mini-Digitalkamera und ein Nachtsichtgerät für die IJU beschafft zu haben.
Der Bundesgerichtshof verwarf derweil die Revision des 25-jährigen Kofferbombers von Köln, Youssef el Hajdib. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den 25-Jährigen am 9. Dezember 2008 nach knapp einjähriger Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in zwei Regionalzügen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Vergeltung für Mohammed-Karikaturen
Sein Mittäter Jihad Hamad war zuvor bereits im Libanon zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Täter wollten mit dem Anschlag Vergeltung für die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung sowie in zwei deutschen Tageszeitungen üben.
Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht neu verhandelt wird seit Mittwoch dagegen das Strafmaß für einen verurteilten Al-Kaida-Helfer. Die Richter hatten den staatenlosen Palästinenser Yasser S. im Dezember 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er zusammen mit zwei Komplizen mit einem großangelegten Versicherungsbetrug mehrere Millionen für das Terrornetz ergaunern wollte.
Der Bundesgerichtshof bemängelte im Revisionsverfahren, dass der 36-Jährige lediglich Unterstützer und nicht Mitglied der Al Kaida gewesen sei, da er sich nie in einem Ausbildungslager der Terrororganisation aufgehalten habe. Für das neue Verfahren sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 12. Februar erwartet.