Hamburg. Ein von der Polizei angehaltener 25-Jähriger versucht die Beamten zu narren. Doch das plumpe Täuschungsmanöver geht nach hinten los.

Wer kifft, lässt sein Auto besser stehen. Daran ändert auch die erst jüngst umgesetzte Teillegalisierung von Cannabis nichts. Das ist wichtig zu wissen, denn seit dem 22. August gilt ein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer. Er bezieht sich auf den im Hanf enthaltenen Wirkstoff THC und liegt bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.

Einmal von der Polizei kontrolliert, hilft es auch nicht, beim obligatorischen Urintest zu mogeln, wie ein 25 Jahre alter Autofahrer erfahren musste. Beamte der Polizei hatten ihn am späten Dienstagabend (1. Oktober) angehalten, bei der Überprüfung stellten sie eine „Betäubungsmittelbeeinflussung“ fest, wie die Polizeiinspektion Wilhelmshaven am Mittwoch meldete.

Polizei Niedersachsen: Wie ein bekiffter Autofahrer (vergebens) beim Urintest mogelte

Der junge Mann soll dann versucht haben, das Testergebnis der Urinprobe zu manipulieren, indem er klammheimlich Wasser in seinen Becher füllte. Für die Streifenpolizisten, so eine Wilhelmshavener Polizeisprecherin auf Abendblatt-Nachfrage, war die Täuschung offenbar kein allzu schwieriges Puzzle.

Oder mit den Worten der Sprecherin: „Die Wärme des Bechers irritierte, die Färbung, der Geruch.“ Womöglich hätte es angesichts dieser plumpen Scharade auch gar keines weiteren Tests bedurft, um sicherzugehen, dass sich der Mann tatsächlich rechtswidrig am Steuer berauscht hatte. Aber so will es eben das Gesetz.

Der anschließende „echte“ Test, so die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/ Friesland, sei dann positiv auf THC verlaufen. Wie hoch der Wert ist, wird nun durch eine Blutprobe ermittelt, deren Entnahme die Polizisten noch am Dienstagabend angeordnet hatten. Der 25-Jährige durfte nicht mehr weiterfahren und wird sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen müssen.

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So sieht es das neue Gesetz vor: Wer mit mehr als 3,5 Nanogramm THC erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Cannabis-Verbot.