Das „Ohm’sche Gesetz“ ist leichter zu lernen als zu schreiben. Oder heißt es gar das „ohmsche Gesetz“?

Mit der Erklärung des Fachbegriffs „Eponym“ vor zwei Wochen habe ich einen überraschend großen publizistischen Erfolg erzielt. Es schien, als habe ganz Deutschland nun zahlreiche Eponyme entdeckt, die man mir melden wollte. Ein Eponym ist ein Eigenname, der zum Gattungsbegriff geworden ist wie der Zeppelin, Duden oder Knigge. Das Wesentliche dabei: Der Eigenname ist einer einzelnen bestimmten Person zugeordnet – etwa der Zeppelin für ein Luftschiff dem Grafen Zeppelin.

Insofern ist eine Rigipsplatte kein Eponym, wie mir ein ehemaliger Rechtsanwalt überaus penetrant oktroyieren will, sondern höchstens ein Akronym, ein aus Teilen anderer Wörter zusammengesetztes Kurzwort. Der Handelsname Rigipsplatte® entstand aus der Stadt Riga, in der Gipskartonplatten hergestellt wurden. Da also weder ein „Herr Riga“ noch ein „Fräulein Gips“ an der Namensfindung beteiligt war, kann es sich auch um kein Eponym (Gattungsbegriff aus Eigennamen) handeln.

Deutschstunde: Von Personennamen abgeleitete Adjektive kleingeschrieben

Heute wollen wir einen Blick auf Eigennamen werfen, die zu Adjektiven, also zu Eigenschaftswörtern in attributiver Stellung herabgestuft worden sind und das Besondere eines Substantivs (Hauptworts) genauer erklären. Um das Jahr 1825 experimentierte der deutsche Physiker Georg Simon Ohm mit einer Versuchsanordnung aus Kupfer- und Zinkplatten in verdünnter Säure, um eine Formel für die gegenseitige Abhängigkeit der anliegenden elektrischen Spannung, des fließenden Stroms und des Leitungswiderstandes zu finden. Er definierte die bekannte Konstante U = R · I, die wir Schüler uns als Merkwort „URI“ aufs Löschblatt schrieben. Dabei scheint es am schwierigsten zu sein, das zugrunde liegende Gesetz korrekt zu schreiben. Heißt es a) Ohmsches Gesetz, b) ohmsches Gesetz oder c) Ohm’sches Gesetz?

Die Schreibweise unter a) („Ohmsches Gesetz“) war bis 1996 die einzig korrekte, ist es seit der Rechtschreibreform jedoch nicht mehr. Die beiden Möglichkeiten unter b) und c) sind hingegen orthografisch richtig. Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden wie andere Adjektive kleingeschrieben. Wenn wir einen Eigennamen zum Eigenschaftswort (Adjektiv) machen wollen, bietet sich die Nachsilbe „-(i)sch“ an. Dann sind wir beim „ohmschen Gesetz“ oder beim „ohmschen Widerstand“. Dabei wird heute im Gegensatz zu früher kein Unterschied gemacht, ob eine persönliche Leistung gewürdigt wird („einsteinsche Relativitätstheorie“ – von Einstein) oder ob die Person nur als Namensgeber dient (fast eine „einsteinsche Theorie“ – nach der Art von Einstein).

Deutschstunde: Der er „von-der-Leyen’sche Erlass“

Solchen Wortbildungen mangelt es häufig an der Klarheit auf den ersten Blick, um zu erkennen, wo der Name zu Ende ist und die Nachsilbe beginnt. Das gilt für Ungetüme wie das „elisabethanische“ England (unter der Regierung Elisabeths der Ersten) als auch für den „musilschen Essayismus“, wobei nicht jeder gleich auf den Dichter Robert Musil tippen wird. Um die Grundform der Personennamen zu verdeutlichen, können die Namen im Adjektiv großgeschrieben werden, müssen in diesem Fall aber unbedingt durch einen Apostroph von der Nachsilbe isoliert werden: die „Musil’sche Erzählweise“, die „Einstein’sche Relativitätstheorie“ und das „Ohm’sche Gesetz“.

Unser experimentierender Physiker Ohm hat einen Familiennamen mit nur drei Buchstaben. Aber es gibt Personennamen, die etwas komplizierter sind, zum Beispiel Ursula von der Leyen. Wie konvertiert man diese Wörter nun zu einem Adjektiv? Auf die gleiche Weise wie beschrieben, nur kommen wir hierbei ohne Bindestriche nicht aus: der „von-der-leyensche“ Migrationserlass. Manch einer wird nun das „von“ am Anfang großschreiben wollen. Nichts da! Die gesamte Fügung gilt als Adjektiv, und Adjektive schreibt man klein – also auch das „von“ am Anfang. Es mag ja sein, dass irgendjemand unsere Kommissionspräsidentin nicht kennt und nun versucht, aus der Adjektiv-Fügung den Familiennamen herauszulösen. Helfen wir deshalb mit einem Großbuchstaben, der wiederum einen Apostroph nach sich zieht: der „von-der-Leyen’sche Erlass“.

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