Hamburg. Auch die Ex-Rebellen werden zur Handelskammer-Wahl 2020 zugelassen. Ein Kommentar.
Zumindest dieses Thema ist abgeräumt – die ehemaligen Handelskammer-Rebellen, die sich mittlerweile „W – Die Reformer“ nennen, dürfen nun doch bei der Plenumswahl im Frühjahr 2020 antreten. Dabei wog der Vorwurf gegen die Gruppe rund um Kai Elmendorf schwer. Auf Blankozetteln sollen die früheren Rebellen Unterstützerunterschriften für ihre Kandidaten eingesammelt haben. Im Klartext: Die Unterzeichner wussten angeblich nicht, wem sie ihre Unterschrift gegeben haben.
Ein auf den ersten Blick ungeheuerlicher Vorgang. Andererseits ist es aber auch mehr als fahrlässig und fragwürdig, wenn Menschen – einfach so – eine Unterschrift auf ein Papier kritzeln. Das erinnert eher an ein schmieriges Haustürgeschäft als an eine seriöse Unterstützeraktion.
Die Begründung der W-Gruppe ist simpel und seltsam zugleich. Die Unterzeichner hätten ja zumindest gewusst, für welche Gruppierung sie stimmten – auch wenn der konkrete Name des Kandidaten noch nicht feststand. Schließlich würden alle Gruppenmitglieder für die gleichen oder zumindest ähnliche Inhalte stehen. Überzeugend kommt diese Argumentation nicht daher.
Handelskammer: Juristische Schlammschlacht verhindert
Aber eine andere Behauptung aus den Reihen der W-Gruppe dürfte den Wahlausschuss eher zu seiner durchaus mutigen Entscheidung bewogen haben, die ehemaligen Rebellen nun doch zur Plenumswahl zuzulassen: Bereits bei der vergangenen Wahl sei diese Form der Kandidaten-Unterstützung üblich gewesen, heißt es. Und wer möchte bei all dem Zwist und Chaos in der Handelskammer nun auch noch dieses Fass aufmachen?
Trotz der fragwürdigen Entscheidung des Wahlausschusses bleibt nun zumindest die positive Gewissheit: Die Wahlen können stattfinden, ohne dass eine juristische Schlammschlacht droht.