Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), über die Problematik der Reform der Grundsteuer.

Die Zeit drängt. Bis zum Frühherbst müssen Bundesregierung und Bundesländer eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht haben, damit diese Anfang 2020 Jahres in Kraft treten kann. Geschieht das nicht, entfällt die Steuer.

Das brächte Hamburg große Probleme. Immerhin kommen Einnahmen von jährlich rund 500 Millionen Euro allein der Hansestadt zugute. Das sind rund 250 Euro pro Einwohner. Geld, das für Straßen, Strom- und Wasserleitungen oder Spielplätze ausgegeben werden sollte. Dazu gibt es die Grundsteuer. Zur Erhaltung der Infrastruktur.

Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig einstufte und bis Ende 2019 eine Neuregelung forderte. Auf deren Grundlage könnten die Grundstücke bis 2024 neu bewertet werden. Die Richter störten sich an den „alten“ Grundstückswerten, weil sie im Westen Deutschlands aus den 50er-Jahren und in den ostdeutschen Bundesländern aus den 30er-Jahren stammten.

Allerdings versprachen Union und SPD, sie wollten die Reform angesichts deutlich gestiegener Wohnkosten „aufkommensneutral“ gestalten. Mit anderen Worten: Die Einnahmen der Kommunen, die sich deutschlandweit auf rund 14 Milliarden jährlich summieren, sollten auch nach der Reform diese Summe nicht überschreiten. Hamburg dürfte danach nicht mehr als 500 Millionen Euro einnehmen.

Grundsteuer nach „Wertemodell“ oder „Flächenmodell“ berechnen?

Nur wer zahlt nun wie viel? Dass die Einnahmen der Grundsteuer im Ganzen gleich bleiben sollen, schließt nicht aus, dass die Steuer in bestimmten Regionen (deutlich) steigt und in anderen sinkt. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Entwicklung der Grundstückspreise. So sind diese in einem angesagten Stadtteil wie Eimsbüttel in den vergangenen Jahrzehnten deutlich stärker gestiegen als beispielsweise in Jenfeld.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). © Bertold Fabricius | Pressebild.de/Bertold Fabricius

Den größten Streit unter den Parteien gibt es deshalb darüber, ob bei der Berechnung der Grundsteuer der Wert eines Grundstücks, das sogenannte „Wertemodell“, oder ausschließlich dessen Fläche, das „Flächenmodell“, zugrunde gelegt werden sollte. Im Gegensatz zum Wert verändert sich die Grundstücksfläche nicht.

Als der heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) noch Hamburgs Erster Bürgermeister war, lehnte er das Wertemodell vehement ab, wohlwissend, dass vor allem in Hamburg die Grundstückswerte deutlich gestiegen waren. Als Bundesminister brachte er hingegen einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der das Wertemodell favorisiert. Viele fragen sich: Was ist auf dem Weg von Hamburg nach Berlin mit dem Mann passiert? Wie kann man seine Meinung so schnell so stark ändern?

„Wertemodell“ trifft Menschen in angesagten Vierteln

Scholz’ Nachfolger, Peter Tschen­tscher, hatte als Finanzsenator in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vehement für das Flächenmodell gestritten. Auf Drängen Bayerns enthält der Entwurf nun eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, eigene Kriterien für die Erhebung der Grundsteuer festzulegen. Hamburg hat es also selbst in der Hand. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte: „Dramatische Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter wollen wir vermeiden.“ Damit kann es aber eigentlich nur das Flächenmodell geben.

Die im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) organisierten Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften werben jedenfalls für dieses Flächenmodell. Andernfalls droht den Hamburgerinnen und Hamburgern, dass sie deutlich mehr an Grundsteuer bezahlen müssen.

Das Wertemodell würde in erster Linie jene Menschen treffen, die in einem angesagten Viertel wie Altona oder Eimsbüttel leben. Sie müssten mit einem kräftigen Aufschlag rechnen. Hier sind die Grundstückswerte durch die Decke gegangen. Eine Entwicklung, die sich finanziell nur auswirkt, wenn man verkauft. Wer dort aber gerne wohnt und bleiben will, zahlt über die neue Grundsteuer einen Ausgleich für einen Grundstückswert, von dem er nichts hat. Das ist ungerecht. Menschen mit mittleren und geringen Einkommen droht dann der Verlust ihres Zuhauses. Sie würden von einer falschen Steuerentscheidung des Senats aus ihren Wohnungen vertrieben. Bei einem Senat, der sich gerade das bezahlbare Wohnen auf die Fahnen geschrieben hat, nicht vorstellbar.