Hamburg. Der Senat will ein eindeutiges Signal setzen: Eigentümer, die nicht bauen, müssen zahlen. Kritik kommt von der Opposition.

Der Hamburger Senat will energischer gegen Grundstücksspekulanten vorgehen. Finanzsenator An­dreas Dressel (SPD) kündigte am Freitag an, brach liegende Grundstücke mit einer Sondergrundsteuer belegen zu wollen. „Wir wollen es steuerlich und damit wirtschaftlich möglichst unattraktiv machen, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten und später gewinnbringend weiterzuverkaufen“, sagte Dressel. „Das Signal lautet: liegen lassen lohnt sich nicht.“

Die „Grundsteuer C“ genannte Abgabe ist Teil der Grundsteuerreform, die derzeit erarbeitet wird. Sie kann vom 1. Januar 2025 an erhoben werden. So sieht es der Gesetzentwurf vor. Beim Grundeigentümerverband Hamburg stieß das Vorhaben auf scharfe Kritik. Der Verbandsvorsitzende Torsten Flomm sagte: „Ich halte das für ganz großen Blödsinn.“ Zwar gebe es Grundstücksspekulation, aber das seien „Ausnahmefälle, die zu einem politischen Popanz aufgeblasen werden“.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). © picture alliance/Markus Scholz/dpa

Wie weit diese Form des Geldverdienens verbreitet ist, ist tatsächlich unklar. „Wir wollen in den kommenden Monaten herausfinden, wie groß das Problem ist“, sagte Finanzsenator Dressel. „Angesichts der Wohnsituation in Hamburg können wir es uns aber nicht leisten, auch nur ein Grundstückspotenzial liegen zu lassen. Es gibt keinen Grund, die Grundsteuer C nicht zu machen.“ Zugleich erteilte Dressel Enteignungsdebatten eine Absage: „Die wollen wir hier nicht führen.“

FDP spricht von scharfem Einschnitt ins Eigentum

Unklar ist, wie stark die Grundstücke besteuert werden sollen. „Da stehen wir noch am Anfang der Überlegungen“, sagte Dressel. Klar sei: Der Steuersatz müsse „spürbar“ sein.

Auch bei der Opposition stößt das Vorhaben des Senats auf Kritik. Thilo Kleibauer, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sagte: „Ich bin skeptisch, ob die Grundsteuer C wirklich sinnvoll ist. Stattdessen sollte Herr Dressel sich erst mal dringend darum kümmern, dass es bei der regulären Grundsteuer nicht zu hohen Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer in Hamburg kommt.“

Für die FDP stellt die neue Steuer einen „scharfen Einschnitt ins Eigentum“ dar. Jennyfer Dutschke, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion, sagte: „Die Debatte um die Wiedereinführung einer Baulandsteuer, der sogenannten Grundsteuer C, ist reine Symbolpolitik. Die Steuer hatte bereits in den 60er-Jahren nicht die erhoffte Wirkung entfaltet.“

Denn die Grundsteuer C ist keine vollkommen neue Erfindung. Mit der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes 1960 wurde in ganz Deutschland eine sogenannte Baulandsteuer eingeführt. Sie wurde auch als Grundsteuer C bezeichnet. Die (niedrigere) Grundsteuer A galt damals wie heute für landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die Grundsteuer B wird für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Die C-Steuer wurde 1963 auf Antrag der FDP wieder abgeschafft, weil sie die erhoffte Wirkung, mehr Grundstücke bebauen zu können, nicht erzielt hatte. Unter anderem lag dies wohl auch daran, dass der Steuersatz zu niedrig angesetzt war und es zu viele Ausnahmeregelungen gab.

VNW begrüßt den Vorstoß des Senats

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen fordert, dass der Steuersatz „entsprechend hoch“ sein müsse. Nur so, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner, könne Spekulation mit Grundstücken verhindert werden. „Alles, was dabei hilft, schwarze Schafe der Immobilienbranche zu bekämpfen, ist gut und richtig“, sagt Breitner. Zugleich sei es wichtig, dass die Stadt ausreichend bezahlbare Baugrundstücke zur Verfügung stelle. Zwar seien die guten Früchte gepflückt, und es werde nun schwieriger, gute Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. „Aber die Stadt darf in ihren Anstrengungen nicht nachlassen.“

Dabei sollte sie auch darauf achten, keine Hintertürchen offen zu lassen. Diese sehen nämlich schon die Kritiker der Grundsteuer C. Verbandsvorsitzende Torsten Flomm: „Was geschieht denn, wenn der Grundstückseigentümer pro forma eine Bauantrag stellt, der nicht genehmigungsfähig ist?“