Seit Jahren präsentieren Pils-Marken und andere Unternehmen öffentlich-rechtliche Fernsehsendungen. Damit ist bald Schluss.
Köln/Mainz. Ein tiefblauer See, bewaldete Inseln wie aus dem Bilderbuch – Sekunden später dreht sich schlüpfrig-feucht ein Bierglas ins Bild. Es ist Sonntagabend, 20.15 Uhr, gleich beginnt der „Tatort“ im Ersten – präsentiert durch den kurzen Spot einer prominenten Biermarke. Doch ab dem neuen Jahr wird das „Tatort“-Intro direkt auf die „Tagesschau“ folgen: ohne See, ohne Inseln, ohne Alkohol. Und die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter verlieren wohl Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe. Über die Konsequenzen ist man sich dort jedoch uneins.
Eigentlich ist ARD und ZDF Werbung zumindest nach 20 Uhr und an Feiertagen verboten. Eigentlich – denn wer eine konkrete Sendung sponsert, darf in deren Rahmen auch nach 20 Uhr im Ersten und im ZDF noch Spots schalten. Mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr haben die Öffentlich-Rechtlichen mit dieser Lücke zuletzt verdient. Nun wird sie zum neuen Jahr weitgehend geschlossen. Dann tritt die neue Fassung des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft, die Schluss macht mit der Unterscheidung zwischen Werbung und Sponsoring.
Für den Zuschauer sei die „Unterscheidbarkeit zwischen Sponsoring und Werbung sehr schwierig geworden“, heißt es als Begründung aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Sie führt den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder, in der Änderungen der Rundfunkstaatsverträge abgestimmt werden.
Einst seien Sponsoren lediglich im Abspann als Financiers aufgetaucht – „als kurzer schriftlicher Hinweis, hinter dem 3. Kameramann und dem 4. Friseur“. Das hat sich inzwischen geändert: Nun präsentieren Versicherungen das Wetter, und Sektmarken kündigen Spielfilme und Unterhaltungssendungen an. Doch nicht mehr lange.
Der neue Vertrag erlaubt Sponsoring ab Januar nur noch für sogenannte „Großereignisse“ wie etwa Olympische Spiele und Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft. Diese Ausnahmen seien auch nötig, erklärt die Staatskanzlei in Mainz: In diesen Bereichen werde Sponsoring häufig bereits bei der Vergabe der Übertragungsrechte vorausgesetzt. Ein striktes Verbot hätte die Öffentlich-Rechtlichen so im Vergabeverfahren von vornherein aus dem Rennen geworfen.
Was die Auswirkungen auf das Programm betrifft, malt die ARD trotz der Ausnahmeregelung bereits den Teufel an die Wand: Sie befürchtet durch das Verbot „möglicherweise negative Auswirkungen auf die deutsche Sportlandschaft“, insbesondere „für die mittleren und kleineren Sportarten“, die nun nicht mehr von einem Programmsponsor unterstützt werden könnten.
Das ZDF wiederum verneint Auswirkungen auf die Programmgestaltung. Mit Schätzungen der Höhe ihrer Mindereinnahmen halten sich jedoch ARD und ZDF gleichermaßen zurück. Man gehe „selbstverständlich“ von Einbußen aus, heißt es in Mainz, ähnlich auch bei der ARD. Die Höhe dieser Einbußen ließe sich jedoch „leider nicht genau berechnen“. Nach Angaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten dürfte es sich jedoch um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln. Gestopft werden soll diese Lücke bei der ARD nun durch „Einsparungen der Landesrundfunkanstalten“.
Zu einer Bewertung der neuen Regelung und der damit verbundenen, erwartbaren Millionenverluste lässt sich allerdings keiner der Sender hinreißen. Das ZDF erklärt: „Diese Frage stellt sich für uns nicht“, und die ARD „stellt ihre Praxis darauf ein“: Kein See, keine Insel, kein Alkohol, sondern direkt der „Tatort“.