Hamburg. Neun Millionen Euro stellt die Stadt bereit. Damit sollen Verluste ausgeglichen werden, wenn zu wenig Eintrittskarten verkauft werden.

Planungssicherheit – das ist in Zeiten multipler Krisen auch für Kultur-Veranstalter das A und O. Wenn die Hamburger Senatoren Carsten Brosda (Kultur) und Andreas Dressel (Finanzen) gemeinsam auftreten, hat das für große Teile der Kulturszene meist etwas Gutes zu bedeuten. So war es, als die beiden SPD-Männer im Juli 2021 im Hof des 3001-Kinos die Wirtschaftlichkeitshilfen aus dem Sonderfonds des Bundes vorstellten, der mit maßgeblicher Hamburger Hilfe und im engen Austausch mit der Veranstaltungswirtschaft, der Kasse.Hamburg (Servicezentrum für Buchhaltungsdienstleistungen der Behörden und Ämter) und SAP entwickelt worden war. Der Sonderfonds glich während der Corona-Krise fehlende Ticket-Einnahmen aus, umfasste 2,5 Milliarden Euro, existiert jedoch seit Ende 2022 nicht mehr.

Was das jetzt für Hamburg heißt? Das erläuterten Brosda und Dressel am Dienstagmittag im Rathaus in der Landespressekonferenz. Demnach setzt Hamburg – als mutmaßlich erstes und bisher einziges Bundesland – nach Ende der Bundeshilfe die Wirtschaftlichkeitshilfen fort. Hamburg verlängert die Corona-Hilfen für die Kulturbranche. Die Stadt stellt neun Millionen Euro zur Verfügung und möchte damit weitere sechs Monate lang Planungssicherheit bei der Organisation von Kulturveranstaltungen gewährleisten. Das hatte der Senat zuvor beschlossen.

Hamburg hilft Kultur-Veranstaltern mit neun Millionen Euro

Wichtige Unterschiede zur Bundeshilfe: Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt die Stadt, die laut beider Senatoren von 2020 bis 2022 bereits rund 160 Millionen Euro Corona-Hilfen für die Kultur in Hamburg ausgegeben hat, ausschließlich private Kultureinrichtungen, die noch die Folgen der Corona-Pandemie und der aktuellen Krise spüren. Und: Anders als zuvor beim Bund ist eine freiwillige Reduzierung der Kartenzahl nicht mehr erforderlich, jede Veranstaltung soll mit 100 Prozent Auslastung in den Verkauf gehen. Hamburg gleicht die Verluste aus, wenn weniger Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen verkauft werden als notwendig sind, um die Kosten zu decken. Der Zuschuss für Veranstaltungen mit bis zu 2200 Plätzen gilt für Musicals, Privattheater, Konzertveranstalter, Kinos, aber auch für Festivals, die Förderhöchstgrenze liegt bei 100.000 Euro. Die Hamburger Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden.

Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda will die Kultur bei den Corona-Folgen unterstützen.
Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda will die Kultur bei den Corona-Folgen unterstützen. © Andreas Laible | FUNKE Foto Services

„Es geht uns nicht darum, entgangene Gewinne zu ersetzen, sondern zu ermöglichen, dass eine Veranstaltung überhaupt stattfindet“, sagte Brosda. Als Beispiel nannte er ein Konzert, für das im Februar noch relativ wenig Karten verkauft worden seien, das dank der Förderung im Mai dann mit womöglich mehr Zuspruch doch stattfinden könne. „Es geht uns darum, dass die Beschlüsse schon im Februar von der Bürgerschaft gefasst werden“, so Dressel. Hat dann auch das Parlament den Wirtschaftlichkeitshilfen zugestimmt, kann die Auszahlung beginnen.

Die Hamburger Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen ab 1. Januar 2023 beantragt werden und schließt so nahtlos an die Bundesförderung an. Wie beim Förderprogramm des Bundes können Kultureinrichtungen ihre Veranstaltung unter www.hamburg.de/bkm/wirtschaftlichkeitshilfe registrieren, und zwar ab sofort.