Der früheren NDR-Fernsehfilmchefin Doris J. Heinze wird Bestechlichkeit in vier Fällen, schwere Untreue und schwerer Betrug vorgeworfen.

Hamburg. Das Hamburger Landgericht hat das Hauptverfahren gegen die frühere NDR-Fernsehfilmchefin Doris J. Heinze eröffnet. Damit habe die Kammer zugleich die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 14. Juli 2010 zugelassen, erklärte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung (Mittwochausgabe). Der Beschluss zur Eröffnung der Hauptverhandlung sei bereits vom 17. Mai. Darin teile das Landgericht die vorläufige Tatbewertung der Anklagebehörde mit, sagte Möllers weiter. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

Der heute 62 Jahren alten Heinze wird Bestechlichkeit in vier Fällen, schwere Untreue in drei Fällen und schwerer Betrug in einem Fall vorgeworfen. Allein für Untreue in besonders schweren Fall sieht der Gesetzgeber laut Möllers einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor.

Vor der Großen Strafkammer 8 müssen sich ferner Heinzes Ehemann Claus Strobel und die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst verantworten. Strobel wird Beihilfe zum Betrug, zur Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Richter-Karst ist wegen Bestechung und Untreue angeklagt. Sie hatte als Geschäftsführerin der Firma Allmedia Pictures Drehbücher im Auftrag Heinzes verfilmt.

Gegen Heinze wird seit September 2009 ermittelt. Im Monat zuvor war herausgekommen, dass sie dem NDR unter dem Pseudonym "Niklas Becker" vier Drehbücher ihres Mannes untergeschoben hatte. Ein fünfter Auftrag wurde nicht realisiert. Unter dem Pseudonym "Marie Funder" brachte Heinze unter anderem zwei selbst verfasste Drehbücher beim NDR unter. Zudem soll sie ein Drehbuch doppelt verkauft haben.

Der NDR und Heinze hatten im Juni 2010 einen Vergleich geschlossen . Nach Angaben des Arbeitsgerichts Hamburg einigten sich beide Seiten darauf, dass das Arbeitsverhältnis von Heinze ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist am 9. September 2009 endete. Nicht produzierte Drehbücher werden rückabgewickelt. Ebenso wurde eine Einigung über die Rückzahlung strittiger Honoraransprüche erzielt.