Hamburg. Am dritten Verhandlungstag geht es um den Spind eines Beschäftigten und die Aussage eines Polizisten, über die sich die Verteidigung freut.

Prozesstag drei am Hamburger Landgericht um den Betrugsfall in Millionenhöhe, der sich beim Metallkonzern Aurubis über Jahre ereignet haben soll: Angeklagt sind ein ehemaliger Aurubis-Mitarbeiter sowie ein Vater-Sohn-Gespann, das Aurubis mit Elektroschrott beliefert hatte. Der Metallurg von Aurubis (Experte für Metallgewinnung) soll den angelieferten Elektroschrott des Duos manipuliert haben, indem er in die Materialproben Gold- und Silberpulver streute. So soll der Firma von Vater und Sohn mehr Geld für den Schrott gezahlt worden sein, als er wert gewesen sei. Doch (wie) lässt sich das beweisen?

Um diese Frage dreht sich der Prozess seit Beginn. Am dritten Verhandlungstag war ein Polizist als Zeuge geladen. Er hatte bei einer ersten Durchsuchung Anfang Oktober 2016 die Firmen des Vater-Sohn-Gespanns sowie den Arbeitsplatz inklusive Spind des Aurubis-Beschäftigten untersucht.

Aurubis-Betrugsprozess in Hamburg: Woher stammt der gelbe Umschlag?

Demnach ließ sich am Tag der Durchsuchung auf dem Aurubis-Gelände kein belastendes Material im Spind des Angeklagten finden, das eindeutig nachweist, wie der Mitarbeiter den Wert der Proben der anderen beiden Angeklagten künstlich gesteigert haben soll.

Brisant: Ein paar Wochen später, Ende Oktober 2016, habe dann Aurubis die Polizei verständigt. Bei einer Aufräumaktion des Spindes soll ein Umschlag aufgetaucht sein, in dem sich Pulver befand, das für die Manipulation genutzt worden sein soll.

Doch wie ist der Umschlag in den Spind gekommen? Oder war er etwa bei der polizeilichen Durchsuchung übersehen worden?

Prozess um Betrug bei Aurubis: Ein Polizist mit Erinnerungslücken

Zwar erinnere sich der Polizist an wenige Details. Immer wieder verweist er bei der Befragung durch den Vorsitzenden Richter sowie die Verteidigung der Angeklagten stattdessen auf seinen nach der Durchsuchung verfassten Bericht. Doch sicher sei er sich, bei der Durchsuchung „keine verfahrensrelevanten Gegenstände gefunden“ zu haben. Er habe etwa alle Taschen der im Spind befindlichen Sicherheitsjacke sorgfältig untersucht. Mit seiner Aussage spielt der Polizist der Verteidigung des Aurubis-Beschäftigten in die Karten.

Schon in seinem Eröffnungsplädoyer äußerte der Verteidiger des angeklagten Aurubis-Mitarbeiters, Philip von der Meden, erhebliche Zweifel an der Beweislage der Staatsanwaltschaft. Zum einen hinterfragte er, ob sich die Manipulation des angelieferten Elektroschrotts überhaupt anhand von Fotos der Schrotthaufen beweisen ließe. Das Gericht hatte mehrere Experten für Metall-Recycling angefragt, die sich nicht in der Lage sahen, auf Basis von Lichtbildern Schätzungen zum Wert des gelieferten Schrotts abzugeben.

Verteidiger von Aurubis-Beschäftigtem hat Zweifel an Beweisführung der Staatsanwaltschaft

Zweitens ist laut von der Meden nicht eindeutig nachweisbar, dass sein Mandant die Lieferungen manipuliert habe. So sei es durchaus möglich, dass Dritte dies getan hätten. Auch die Aussage des Polizisten lässt offen, woher der Umschlag stammt, mit dem die Staatsanwaltschaft den angeklagten Aurubis-Beschäftigten belastet. Klar ist: Als der Umschlag durch Aurubis bei der Polizei gemeldet wurde, saßen der Aurubis-Mitarbeiter und das Vater-Sohn-Duo bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft.

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Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2012 und August 2016 den Hamburger Metallkonzern Aurubis um mehr als 12,5 Millionen Euro betrogen zu haben. Aufgeflogen war der mutmaßliche Metallbetrug nicht durch den Konzern selbst, sondern weil die Bank des beschuldigten Aurubis-Mitarbeiters eine sogenannte Geldwäsche-Verdachtsmeldung aufgrund hoher Bargeldeinzahlungen vornahm und darüber stutzig wurde.