Hamburg. Bescheide sollen in Hamburg erst im Frühjahr 2025 verschickt werden. Doch dagegen regt sich nun Widerstand. Was die CDU fordert.
Die Nachricht hatte durchaus für Überraschung gesorgt: Anfang des Jahres hatte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) verkündet, dass die Bescheide über die neue Grundsteuer nicht mehr 2024, sondern erst im ersten Halbjahr 2025 verschickt werden, voraussichtlich ab März. Das will die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft nun verhindern und fordert eine Rückkehr zum ursprünglichen Zeitplan.
In einem Antrag, der dem Abendblatt vorliegt, heißt es zunächst, der Senat möge bis zum 30. Juni den Hebesatz und eine letzte Messzahl für den Nicht-Wohn-Bereich der Bürgerschaft vorlegen – das entspricht in etwa der rot-grünen Planung, diese entscheidenden Parameter noch vor der Sommerpause festzulegen. Danach soll das Parlament darüber entscheiden.
Neue Grundsteuer: CDU fordert Festhalten an vier Fälligkeitsterminen
Doch während der Senat sich dann noch einige Monate Zeit lassen will, bis er die Bürger endgültig über ihre künftige Steuerbelastung informiert, fordert die CDU nun, „zeitnah nach dem Beschluss der Bürgerschaft“ mit dem Versand der Grundsteuerbescheide zu beginnen. Dabei sei „sicherzustellen, dass die Bescheide rechtzeitig und vollständig vor dem ersten Fälligkeitstermin am 15. Februar 2025 verschickt werden“.
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In dem Zusammenhang fordert die Union zudem, die bisherigen quartalsweisen Fälligkeitstermine bei der Grundsteuer (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) unverändert zu lassen, da alles andere nur „zu zusätzlicher Irritation“ führe. Der Senat will dagegen auf zwei Fälligkeitstermine im Jahr umstellen, nämlich Mai und November.
Neue Grundsteuer: 420.000 Immobilien in Hamburg betroffen – und alle Mieter
„Die Hamburger haben ihre Hausaufgaben gemacht und rechtzeitig die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben“, sagte CDU-Finanzexperte Thilo Kleibauer. „Nun muss auch der Finanzsenator sein Versprechen einlösen und die Bescheide rechtzeitig zum Jahresende 2024 versenden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, damit bis zum zweiten Quartal 2025 zu warten.“ Die Steuerzahler bräuchten jetzt bald Klarheit, sagte Kleibauer. Zudem sei es für die Akzeptanz der neuen Grundsteuer wichtig, dass der Senat seinen Zeitplan einhalte.
Die Reform der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht angeordnet. In Hamburg sind direkt die Besitzer von rund 420.000 Immobilien betroffen und indirekt auch alle Mieter, auf die die Steuer umgelegt wird. Für einige wird die Steuer steigen, für andere sinken. Insgesamt soll das Aufkommen gleich bleiben.