Hamburg. Die Zahl von Beschwerden über das Kreditinstitut ist immer noch hoch. Was Verbraucherschützer den Betroffenen jetzt raten.

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Die Probleme bei der Postbank sind immer noch nicht ausgestanden. Unverändert haben Kunden Probleme an ihr Geld zu kommen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Uns erreichen immer noch ungewöhnlich viele Beschwerden zu Postbankkonten in unseren Beratungsstellen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Auch in Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es nach wie vor Kundenbeschwerden zur Postbank, bestätigten beide Verbraucherzentralen auf Anfrage unserer Redaktion.

Betroffen sind offenbar vor allem Kunden mit Pfändungsschutzkonten, die plötzlich gesperrt sind. Auf einem solchen Konto ist grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1402 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt. Diese Freigrenze kann bei mehreren Unterhaltspflichtigen auch erhöht werden.

Postbank-Ärger: Verbraucherin kam über Jahreswechsel nicht an ihr Geld

Offenbar hat die Postbank mit dem Management dieser Konten weiterhin massive Probleme. Die Verbraucherschützer berichten von einer Verbraucherin, die über den Jahreswechsel keinen Zugriff auf ihr Geld hatte. Weder in der Filiale noch bei der zentralen Hotline sei der Frau in ihrer Not geholfen wurden.

Auf Nachfrage wollte sich die Postbank zu den neuen Vorwürfen nicht äußern. Eine entsprechende Frage des Abendblatts blieb unbeantwortet. Die Postbank ist eine Tochter der Deutschen Bank.

Postbank: Probleme für die Kunden nach IT-Umstellung dauern an

„Die Deutsche Bank muss endlich die fortlaufenden Rechtsverstöße bei der Kontoführung abstellen und die grundlegenden strukturellen Probleme, insbesondere in der Pfändungsabteilung, beseitigen“, fordert Schuldzinski. „Denn wochenlang fehlende Freibeträge oder unberechtigt gesperrte Konten führen zu existenziellen Problemen bei den Betroffenen.“

Die Probleme waren mit der Überführung der Postbank-Konten auf die IT-Plattform der Deutschen Bank im vergangenen Jahr entstanden. Im Rahmen von insgesamt vier IT-Umstellungen wurden rund 19 Millionen Produktverträge von rund 12 Millionen Postbank-Kunden auf die IT-Plattform der Deutschen Bank übertragen. Dazu wurde viermal der komplette Bankbetrieb jeweils zum Quartalsende stark eingeschränkt, was zu zahlreichen Pannen auf den Konten der Postbankkunden führte.

Postbank zahlt maximal 1000 Euro Entschädigung

Die Postbank hatte Ende des Jahres eingeräumt, dass die Abarbeitung der Kundenanfragen sich länger hinziehen werde als zunächst gedacht. „Die Abarbeitung der verbleibenden Rückstände ist komplex und nimmt in Teilen mehr Zeit in Anspruch. Einen Teil dieser Fälle werden wir deshalb Anfang 2024 abschließend bearbeiten“, hatte ein Sprecher der Deutschen Bank im Dezember 2023 gesagt.

Um die verärgerten Kunden zu beruhigen, hatte die Postbank online ein Entschädigungsverfahren gestartet. Der Schaden müsse mit einer Pfändung, einer Insolvenz oder bei der Einrichtung oder Abmeldung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos entstanden sein, hieß es. Kunden müssten ihn durch entsprechende Belege nachweisen, unter anderem Mahnkosten, Rücklastschriften oder Verzugszinsen. Maximal sind 1000 Euro Entschädigung möglich. Die Postbank wollte auf Nachfrage nicht sagen, wie viele Anträge schon eingegangen und bearbeitet sind.

Entschädigung auch für nicht belegbare Schäden gefordert

„Wir haben in Gesprächen mit der Deutschen Bank mehrfach darauf hingewiesen, dass mit Blick auf die Schwere und Dauer der Probleme auch eine Entschädigung für nicht beziffer- oder belegbare Schäden erfolgen muss“, sagt Schuldzinski. Das reiche von Einschränkungen in der Lebensführung über hohen Zeitaufwand für oftmals ergebnislose Kontaktaufnahmeversuche bis hin zu massivem Stress aufgrund existenzieller Ängste.

Mehr Wirtschftsthemen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Menschen, die von den Konto-Problemen massiv und über längere Zeit betroffen waren, daher auch, Schäden geltend zu machen, für die sie keine Belege einreichen können. Dazu sollten sie sich direkt an den Ombudsmann der privaten Banken wenden.