Hamburg. Rückforderung von Gewinnen war rechtens. Inklusive Zinsen geht es um bis zu 250 Millionen Euro. Finanzsenator Dressel: „Meilenstein!“

Im Streit mit der Warburg-Bank um Steuer-Millionen aus Cum-Ex-Geschäften hat die Stadt Hamburg einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage der Bank gegen die Rückforderung einer vermutlich dreistelligen Millionensumme abgewiesen. Damit wurde die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sprach von einem „Meilenstein“ in der Rechtsprechung zum Thema Cum-Ex.

Das Finanzgericht teilte am Montag lediglich mit, dass es „in einem sogenannten ,cum/ex-Verfahren‘ entschieden und die Klage abgewiesen“ habe – nicht einmal die beteiligten Parteien wurden mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis genannt. „Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor“, hieß es weiter. Die Revision gegen das Urteil sei nicht zugelassen. Es bestehe aber die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesfinanzhof.

Cum-Ex: In Streit geht es auch um Kanzler Olaf Scholz und Bürgermeister Peter Tschentscher

Dass Stadt und Bank sich noch vor Gericht streiten, hatte bislang wenig Beachtung gefunden – obwohl es dabei im Kern um den Fall geht, der seit drei Jahren die Republik in Atem hält, da dabei auch das Verhalten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) in ihren früheren Ämtern als Bürgermeister und Finanzsenator eine Rolle spielt.

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden große Aktienpakte rund um den Dividendenstichtag von mehreren Beteiligten so schnell hin- und hergeschoben, dass der Fiskus den Überblick verlor und eine nur einmal entrichtete Kapitalertragsteuer mehrfach erstattete. Diese Deals, mit denen der Staat insgesamt um mehr als zehn Milliarden Euro geprellt wurde, wurden mittlerweile höchstrichterlich als illegal eingestuft.

Cum-Ex: Inklusive Zinsen hatte Warburg 250 Millionen an den Hamburger Fiskus erstattet

Die Warburg-Bank war in diesem Finanzcasino nur ein relativ kleiner Mitspieler. Einmal ging es um 47 Millionen Euro, die ein Hamburger Finanzamt 2016 zunächst zurückfordern wollte, dann aber wegen der damals noch unklaren Rechts- und Faktenlage darauf verzichtete. In 2017 wiederholte sich der Vorgang, dieses Mal ging es um 43 Millionen Euro. Ein Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft untersucht seit zwei Jahren, inwiefern Scholz und/oder Tschentscher Einfluss auf die Entscheidungen des Finanzamtes genommen haben – was beide bestreiten. Zudem muss sich Warburg-Gesellschafter Christian Olearius derzeit in Bonn vor Gericht verantworten.

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Unabhängig davon hatte die Bank vor einigen Jahren bereits alle Steuerforderungen beglichen. Nach ihrer Darstellung waren das inklusive Zinsen rund 250 Millionen Euro für alle Cum-Ex-Geschäfte, an denen sie in den Jahren 2007 bis 2011 beteiligt war. Da die Zinsen „um ein Vielfaches höher“ gewesen seien, als im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet worden sei, habe sie gegen die Bescheide, die die Jahre 2007 bis 2009 betreffen, vor dem Finanzgericht Hamburg geklagt – und nun verloren. Inwiefern das Urteil die vollen 250 Millionen Euro betrifft oder nur einen Teilbetrag davon, war am Montag noch unklar. Die Bank selbst wollte das Urteil nicht kommentieren.

Cum-Ex: Finanzsenator Andreas Dressel nennt das Urteil einen „Meilenstein“

Finanzsenator Andreas Dressel freute sich dagegen, dass die Rechtsaufassung der Hamburger Steuerverwaltung „vollumfänglich“ bestätigt worden ist. „Die Klageabweisung ist ein wichtiger Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren in Hamburg“, sagte er dem Abendblatt. „Die geltend gemachte Steuerforderung war berechtigt, unsere Steuerverwaltung hat rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlern abgewendet.“