Hamburg. Die Schulleitung der Stadtteilschule Walddörfer weigert sich, einer Anordnung der Schulbehörde nachzukommen.

Üblicherweise freuen sich Schulleiter und Lehrer darüber, wenn möglichst viele Kinder an ihrer Schule angemeldet werden. Dass es auch Grenzen des Wachstums geben kann, zeigt ein Streit, der an der Volksdorfer Stadtteilschule (STS) Walddörfer entbrannt ist. Die Schulleitung hat sich bislang geweigert, auf Anordnung der Schulbehörde eine siebte Klasse für den Jahrgang fünf an der sechszügig ausgerichteten Schule einzurichten.

Die Schulleitung wird vom Elternrat unterstützt. „Schon jetzt sind zu wenig Räume vorhanden. Die neue Klasse muss in der Werkstatt unterrichtet werden. Ein Werkraum steht allen Schülern dann nicht mehr zur Verfügung“, heißt es in einer Erklärung des Elternrats. „Um möglichst allen Eltern die Erstwahlwünsche zu erfüllen, wird das pädagogische Konzept der Schule für diese politische Entscheidung geopfert“, sagt Nicole Freckmann, Vorstandsmitglied des Elternrats.

Die STS Walddörfer ist eine Schwerpunktschule für Inklusion. Die Eltern sehen das Konzept der inklusiven Beschulung durch die zusätzliche Klasse gefährdet. „Andere Schulen in der Umgebung leiden unter sinkenden Anmeldezahlen und hätten durchaus noch Platz für weitere Schüler. Die Schulbehörde verschärft die Situation unserer Schule ohne Not“, sagt Elternratsmitglied Wolfgang Grüttner.

Schulbehörde weist Vorwürfe zurück

Schulbehördensprecher Peter Albrecht weist die Vorwürfe zurück und betont, wie wichtig es aus seiner Sicht ist, möglichst viele Erstwahlwünsche von Eltern zu erfüllen. „Das Elternwahlrecht sichert in erheblichem Umfang die Akzeptanz des staatlichen Schulsystems in Hamburg. Ständige Verstöße würden diese Akzeptanz beschädigen“, sagt Albrecht. Das gelte besonders für die Akzeptanz der Stadtteilschulen als neuer Schulform. Die Anmeldewünsche der Eltern seien ein „Qualitätstreiber“: Schulen mit geringen Anmeldezahlen müssten ihr Angebot verbessern.

Albrecht bestreitet, dass nicht genügend Platz an der Schule für die Aufnahme einer weiteren Klasse vorhanden sei. Letztlich wird die Schule die Anordnung umsetzen müssen.