Hamburg. Laut Bürgerinitiative gehen amtliche Gutachten von falschen Voraussetzungen aus. Ist der Hochwasserschutz damit überflüssig?
Die Anwohner der Berner Au haben der Umweltbehörde vorgeworfen, sich tot zu stellen und Fehler in eigenen Gutachten weder zugeben noch korrigieren zu wollen. Die Bürgerinitiative „Kein Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Berner Au“ kämpft um die Häuser an dem kleinen Flüsschen, seitdem die Behörde ihre Grundstücke per Verordnung zur Ausdehnungsfläche für Hochwasser gemacht hat.
Auf der Basis von EU-Recht hatte die Stadt vor drei Jahren zehn neue ÜSG ausgewiesen. Sie begegnen der wachsenden Zahl an Hochwassern infolge von Starkregenfällen nicht mit Hochwasserschutz durch Deiche oder Warften, sondern mit sogenannten Retentionsflächen. Sie geben dem Wasser Raum, um ihm die Wucht zu nehmen. Dafür wurden nach der Vermessung der Stadt ihre tiefsten Geländepunkte ausgemacht. Dorthin würde das Wasser ohnehin laufen, hieß es.
2000- statt 100-jährliches Hochwasser
Doch die Fläche in Berne und Sasel ist besiedelt, und die Bewohner wollen die bereits gesunkenen Grundstückspreise und die Einschränkungen bei Um- und Neubauten in ÜSG nicht hinnehmen. Sie haben die Grundlagen der behördlichen Gutachten angezweifelt und am 20. April Fragen und eigene Überlegungen an die Behörde geschickt. Doch diese hat bisher nur den Eingang des Schreibens bestätigt und die Bitte um eine Gespräch ignoriert.
Die Behörde hat demnach für 19 Positionen an der Berner Au Extremwerte zur Wasserabflussmenge berechnet, sagt die Bürgerinitiative. Unter Anwendung der amtlichen Rechenmodelle käme nun für den auffälligsten Starkregentag des Betrachtungszeitraumes, den 19. August 1994, ein Hochwasserstand heraus, wie er nur alle 2000 Jahre eintritt. Das wäre ein sogenanntes 2000-jährliches Hochwasserereignis.
Keiner erinnert sich an Jahrtausendereignis
Kein einziger Bewohner der Siedlung auf der Grenze zwischen Berne und Sasel aber könne sich an einen problematischen Wasserstand am nämlichen Tage erinnern. Auch die Zeitungen des August 1994 hätten mit keiner Silbe von dem vermeintlichen Jahrtausendereignis berichtet. Die Initiative hatte die Behörde gebeten, das Paradox aufzuklären oder die Ausweisung des ÜSG zurückzunehmen. Kriterium und Maß für die Einrichtung und Größe eines ÜSG ist ein 100-jährliches Hochwasser.
Die Behörde erklärte am Mittwoch, das Schreiben aus der Initiative werde als Einwand im laufenden Verfahren gewertet. Die Verordnung zur Festsetzung des ÜSG liege noch bis 3. Juli öffentlich aus, bis zum 17. Juli können noch Stellungnahmen eingereicht werden. Danach habe die Behörde kraft Gesetz vier Wochen Zeit, die Stellungnahmen abzuarbeiten. In diesem Rahmen werde auch das Schreiben der Bürgerinitiative behandelt. Ein Gespräch sei im Verfahren nicht vorgesehen. Nach der Abwägung der Einwände wird die Verordnung dann endgültig rechtskräftig. Die bisherige Festsetzung des Berner ÜSG ist eine vorläufige.
Bisherige Proteste ließen das ÜSG schon kleiner werden
Die Bürgerinitiative hatte zuvor bereits darauf hingewiesen, dass die Quelle der Berner Au versiegt ist und das Bachbett als öffentliches Siel für Oberflächenwasser genutzt wird. In dieses Siel leite vor allem die Stadt Wasser ein. Sie dürfe deshalb nicht die Anwohner für etwaige Hochwasser in Haftung nehmen. Die Stadt beharrt aber darauf, dass die Berner Au ein natürliches Gewässer ist, sodass Überschwemmungen rechtlich als Hochwasser gelten und nicht als vom Menschen verursachte Sielüberlastung.
Die Stadt hatte das ÜSG Berner Au nach massiven Protesten zwar neu berechnet und deutlich verkleinert. Aufgeben will sie es aber nicht. Auch bestreitet die Stadt einen Wertverlust der Berner Grundstücke. Makler und Verkaufsversuche einzelner Anwohner hatten dagegen die Sichtweise der Bürgerinitiative bestätigt. Rechtliche Schritte gegen das ÜSG sind außerordentlich schwierig, weil die Stadt es per Verordnung festsetzt und nicht per Gesetz.