Eine Bürgerinitiative will die Bezirksverwaltung dazu zwingen, die Regenwassersiele, Gräben und Rückhaltebecken entlang des Bächleins Berner Au in Ordnung zu bringen. Anwohner fühlen sich enteignet.

Hamburg. Die Bürgerinitiative „Kein Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Berner Au“ hat ein Bürgerbegehren im Bezirk beantragt. Sie will die Bezirksverwaltung dazu zwingen, die Regenwassersiele, Gräben und Rückhaltebecken entlang des Bächleins Berner Au in Ordnung zu bringen. Damit sollen die bewohnten Grundstücke entlang der Berner Au vor der Ausweisung als Überschwemmungsflächen bewahrt werden.

Die Stadt hat im 19 Millionen Quadratmeter großen Einzugsgebiet der Berner Au eine 700.000 Quadratmeter große, großteils besiedelte Senke ausgemacht, die sie im Falle einer Jahrhundertflut als Ausdehnungsfläche für die Wassermassen bereithalten will. Sie arbeitet an einer entsprechenden Verordnung. Die Umweltbehörde hat das Gebiet bereits „vorläufig gesichert“ und somit sämtliche Einschränkungen für die Eigentümer in Kraft gesetzt. In ÜSG sind Bauen und Setzen von Pflanzen nur ausnahmsweise und nach wasserrechtlicher Genehmigung möglich. Die Häuser dürfen nicht gegen eindringendes Wasser geschützt werden.

Die Anwohner fühlen sich enteignet. Ihre Grundstücke sind nach Auskunft von Immobilienkaufleuten über Nacht nahezu unverkäuflich geworden. Da die Berner Au als natürlicher Bach kaum Wasser führt und in erster Linie durch Regenfälle und Einleitungen von Oberflächenwasser gespeist wird, setzen die Anwohner auf Ausbau und Pflege der Gräben, Rückhaltebecken und Siele, die durch die Nachverdichtungen der letzten Jahre immer stärker belastet wurden.

Ob der Bezirk auch tatsächlich zuständig ist, ist noch nicht geklärt

„Ihre Pflege würde die behördlichen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der tief liegenden Gebiete entlang der Berner Au radikal ändern“, sagt Thomas Müller von der Bürgerinitiative. „Wenn wir dann das Geländeprofil leicht modifizieren, würden unsere Grundstücke selbst in der Behördenlogik trocken bleiben.“ Die Grünen-Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömeke forderte den Senat auf, sich zu bewegen. 6636 gültige Unterschriften müsste die Initiative bis zum 22. Juni 2015 liefern, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Voraussetzung ist, dass das Bezirksamt das Begehren für zulässig hält. Und das ist keinesfalls sicher. Denn zugelassen für bezirkliche Bürgerentscheide werden nur Fragestellungen, für die der Bezirk auch zuständig ist. Deshalb vermeidet die Bürgerinitiative jeden Frontalangriff auf die sonst heftig kritisierte Ausweisung der ÜSG, die Sache der Umweltbehörde und somit der Landesebene ist. Wird das Begehren zugelassen und gewinnt die Bürgerinitiative auch den dann folgenden Bürgerentscheid an den Wahlurnen, dürfte sie trotzdem noch nicht feiern – der Senat könnte das Votum der Wandsbeker übersteuern.