Es schien schon ausgemacht, dass auf der Grünfläche an der Hasselbrookstraße 60 Wohnungen plus Kita gebaut werden. Doch jetzt will die Bürgerinitiative juristisch gegen das Bezirksamt vorgehen.

Wandsbek. Die Bürgerinitiative „Eilbek wehrt sich“ geht auf Konfrontationskurs. Sie hat sich einen Anwalt genommen und Widerspruch gegen die Entscheidung des Bezirksamtes Wandsbek eingelegt, um das Bürgerbegehren gegen die Bebauung der sogenannten Dreiecksfläche doch noch zugelassen zu bekommen.

Die Finanzbehörde hat das gut 4000 Quadratmeter große Grundstück zwischen Hasselbrook-, Papenstraße und Peterskampweg der Deutsche Immobilien Development GmbH anhand gegeben, die dort 60 Wohnungen und eine Kita mit etwa 60 Plätzen bauen soll. Die Bürgerinitiative will die Fläche grün lassen.

Ein entsprechendes Bürgerbegehren hatte das Bezirksamt abgewiesen mit der Begründung, dass die Frage, ob bzw. was auf das Grundstück gebaut werden soll, nicht mehr in der Entscheidungsbefugnis des Bezirks stehe. Diese Entscheidungsbefugnis ist Voraussetzung für die Zulassung des Bürgerbegehrens.

Der Senat hatte jedoch den Bezirk Wandsbek angewiesen, auf der Basis von 60 Wohnungen und 60 Kitaplätzen weiterzuplanen, nachdem sich in Eilbek Widerstand gegen die Baupläne formierte hatte. Jetzt sollen die Eilbeker in einem Workshop nur noch über die Gestaltung des Bauvorhabens mitreden dürfen. Das ist der Initiative zu wenig.

„Es kann nicht sein, dass der Bezirk freiwillig auf jede Entscheidungsbefugnis verzichtet und damit die Bürgerbeteiligung ausbremst“, sagte Adina Cho von „Eilbek wehrt sich“. Ihr Ärger richtet sich gegen eine Bestimmung des „Vertrag für Hamburg“, in dem sich die Bezirke gegenüber dem Senat verpflichten, jährlich 6000 Wohnungen zu genehmigen. Wandsbek hat 1100 Wohnungen beizusteuern.

Kommt es über einem Bauprojekt zu Protesten und Konflikten vor Ort sieht der Vertrag vor, dass die Senatskommission als Schiedsrichter entscheidet und dem Bezirk entsprechend anweisen kann. Diese Vertragsbestimmung vermeidet Bürgerbegehren und umgeht die sogenannte Evokation: Letztere entzieht mit einem förmlichen Senatsbeschluss dem Bezirk die Zuständigkeit, was auch heißt: die anschließende Planungsarbeit macht eine Senatsbehörde, nicht mehr der Bezirk.

Hier sieht der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative, Ralf Schröder, seinen Ansatzpunkt. „Die ergangene Weisung des Senats kann dem Amt zwar verordnen, 60 Wohnungen und 60 Kita-Plätze zu planen. Aber sie kann damit nicht die Bezirksversammlung anweisen, dem Ergebnis der Planung anschließend auch zuzustimmen. Planen und Zustimmen sei zweierlei.

„Die Bezirkspolitik kann immer noch nein sagen“, sagte Schröder. Entsprechend habe das Bezirksamt Wandsbek seine gesetzliche Beratungspflicht gegenüber der Bürgerinitiative verletzt. „Das Bürgerbegehren hätte leicht umformuliert werden können, und dahingehend hätte das Amt auch beraten müssen.“ Denkbar wäre etwa eine Formulierung wie: „Sind sie dafür, dass die Bezirksversammlung einer Planung die Zustimmung verweigert, die die Freifläche an der Hasselbrookstraße bebaut?“

Das Bezirksamt geht schon beim ersten Punkt nicht mit. Laut Amt ist die Weisung des Senats so zu verstehen, dass sie auch die Bezirksversammlung bindet. Die Bezirkspolitik müsste demnach am Ende der Planung den 60 Wohnungen auf der Dreiecksfläche zustimmen. Sagt sie trotzdem nein, wäre der Bezirksamtsleiter verpflichtet, einen solchen Beschluss der Bezirksversammlung als rechtswidrig zu beanstanden. Er müsste sich folglich auch nicht daran halten.

Adina Cho will kämpfen. Werde dem Widerspruch nicht stattgegeben, wollen sie und die Initiative vor Gericht ziehen. Viele Eilbeker wollen im eng bebauten Stadtteil keine weiteren Grünflächen mehr bebaut sehen. Bedarf für zusätzliche Kitaplätze im Stadtteil gebe es nach jüngsten Erhebungen gar nicht. Auch ärgert es viele im Stadtteil, dass das Grundstück im Höchtgebotsverfahren vergeben worden sei und deshalb hauptsächlich Eigentumswohnungen gebaut werden sollen.

Im vergleichsweise begüterten Marienthal war ein ähnliches, ebenfalls städtisches Grundstück nach einer Konzeptausschreibung vergeben worden. In diesem Vergabeverfahren zählt der gebotene Grundstückspreis nur 30 Prozent, das städtebauliche Konzept dagegen 70 Prozent.

Die rot-grüne Koalition argumentiert mit der Wohnungsnot und dem Mangel an großen Wohnungen gerade in Eilbek.

Das Klima in Eilbek ist rauer geworden. Offenbar versuchen radikale Kräfte, den Streit für ihre Zwecke auszunutzen und inszenieren eine Art „Volkszorn“ gegen die Gentrifizierung. Seit geraumer Zeit wird der Investor, der gegenüber der umstrittenen Dreiecksfläche große, luxuriöse Wohnungen in den alten Hochbunker baut, mit anonymen Schmäh- und Drohanrufen überzogen.