Die 90-Punkte-Notenskala ist vorerst vom Tisch. Laut Schulsenatorin Christa Goetsch ist “mehr Zeit für Beratung und Diskussion“ nötig.
Hamburg. Die umstrittene 90-Punkte-Skala zur Leistungsbewertung von Schülern ist vorerst vom Tisch. Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) hat nach Protesten von Eltern und Lehrern, aber auch vom Koalitionspartner CDU entschieden, das neue System auf jeden Fall nicht zum nächsten Schuljahr einzuführen. "Die Wünsche vieler Elternvertreter und auch aus einigen Schulen haben deutlich gemacht, dass wir noch mehr Zeit für Beratung und Diskussion brauchen", sagte Goetsch. Den Unmut des Koalitionspartners CDU erwähnte die Senatorin hingegen nicht.
Für Ärger bei den Christdemokraten hatte schon gesorgt, dass sie von den Plänen, das Notensystem um eine 90-Punkte-Skala zu ergänzen, erst aus den Medien erfahren hatten. "Wir sind froh, dass wir diesmal vorab von der Senatorin informiert worden sind", sagte Marino Freistedt, der schulpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
Doch es gibt auch prinzipielle Bedenken gegen die 90-Punkte-Skala in der Union. "Die Verschiebung entlastet uns, weil wir Beratungsbedarf und kritische Punkte haben", sagte Freistedt, der einräumt, dass das herkömmliche Notenschema von 1 bis 6 sehr grob sei. "Andererseits ist es schwierig, zum Beispiel zwischen 87 und 85 Punkten zu differenzieren", so der CDU-Politiker. Schließlich hätte der Zeitdruck, das neue System zum nächsten Schuljahr einzuführen, die Schulen überfordert. "Schwierige Themen brauchen mehr Zeit", sagte Freistedt.
Und das war als neue Form der Leistungsmessung geplant: Die 90-Punkte-Skala sollte nach einem einheitlichen und transparenten System die unterschiedlichen Leistungsstände von Schülern auf unterschiedlichen Niveaus abbilden. Das heißt: In einer Mathe-Klausur gibt es für eine bestimmte Fehlerzahl 51 Punkte. An einer Primarschule bedeutet das die Note 3. Bei Hauptschülern entsprechen 51 Punkte einer herkömmlichen 1, bei Realschülern einer 2, an Gymnasien jedoch nur einer 4. Goetsch hat angekündigt, dass vor einer Entscheidung über das Skalensystem der Modellversuch Kompetenzbeschreibung und -bemessung ausgewertet werden soll. Unabhängig vom Streit über die Skala soll der Rest der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach Beratung in Schüler-, Eltern- und Lehrerkammer von der Schuldeputation beschlossen werden.