Hamburg. Der Frontmann der 187 Strassenbande war zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Berufungsprozess könnte er dieser entgehen.

Es ging schon ordentlich hoch her. Damals, als die Hip-Hop-Band 187 Strassenbande ihren Durchbruch hatte und jede Menge Konzerte gab. 2016 sei das gewesen, erzählt Gzuz, der Frontmann der Band, im Prozess vor dem Landgericht. „Überall, wo wir hinkamen, war das die Party des Monats.“ Und natürlich sei dann auch einiges an Rauschmitteln konsumiert worden, gibt der 33-Jährige zu. „Am Wochenende war ich schon betrunken. Es wurde viel gefeiert. Da war ich auch nicht der letzte in der Schlange.“

In dem Prozess, in dem Gzuz, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Klauß, unter anderem Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird, kommt es für den Angeklagten vor allem darauf an, ob er wirklich in Haft muss – oder ob er in Freiheit bleibt. Das Amtsgericht hatte im September 2020 eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten gegen den mehrfach vorbestraften Rapper verhängt – ohne Bewährung. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe von 510.000 Euro ausgesprochen. Gegen das Urteil ging der Hamburger in Berufung, über die jetzt vor dem Landgericht verhandelt wird.

Gzuz im Berufungsprozess: Psychiatrischer Sachverständiger ist eingebunden

Und anders als im Verfahren der ersten Instanz ist dieses Mal ein Psychiatrischer Sachverständiger eingebunden, der ein Gutachten darüber erstatten soll, ob Gzuz bei einer oder mehrerer Taten, die ihm vorgeworfen werden, womöglich vermindert schuldfähig war. Beispielsweise könnte er so alkoholisiert gewesen sein, dass er seine Handlungen nicht mehr vollständig habe steuern können. Deshalb wurde der 187-Strassenbande-Frontmann vom Sachverständigen zu seinem damaligen Konsum von Alkohol und Drogen befragt.

Seit seine Band ihren Durchbruch gehabt habe, habe er einiges an Rauschmitteln konsumiert, sagte der Angeklagte. „Alkohol, Marihuana und Kokain — aber Kokain weniger.“ Auch im Jahr 2020, als der Prozess vor dem Amtsgericht stattfand, sei an einigen der Verhandlungstage noch vom Vorabend betrunken gewesen und habe gelegentlich über die Stränge geschlagen.

Gzuz war bei früheren Verhandlungen des Saales verwiesen worden

An einem Tag war Gzuz nach mehreren Zwischenrufen sogar des Saales verwiesen worden. Er habe sich damals „daneben benommen“, räumt der Angeklagte ein. „Das war sicher nicht meine glorreichste Stunde.“ Jedoch sei es niemals, auch nicht zu Hochzeiten seiner Konzerttour, „ein Drang“ da gewesen, „dass man konsumieren muss“, betonte der Angeklagte. Seit Beginn der Pandemie sei er nicht mehr auf Tour gewesen. „Das letzte Konzert war Dezember 2019. Bis dahin war auch mein Kopf viel unterwegs“.

Der psychiatrische Sachverständige führte in seinem Gutachten aus, Gzuz habe ihm berichtet, er habe früher während der Tour „abends konsumiert, um runterzukommen“. Bei den angeklagten Fällen, so der Gutachter, sehe er eine typische Intoxikation allenfalls bei einer der vorgeworfenen Taten: Hier soll der 187-Strassenbande-Frontmann versucht haben, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu stehlen. Der Prozess wird fortgesetzt.