Hamburg. Der 50-Jährige hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen und muss mit der Rückkehr in die Sicherungsverwahrung rechnen.

Der Kinderschänder Thomas B. bleibt in Haft und muss nach gegenwärtigem Stand mit der Rückkehr in die Sicherungsverwahrung rechnen. Am Donnerstag hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts die Aussetzung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Widerruf der Bewährung hat damit – zumindest vorläufig – Erfolg.

Wie berichtet war Thomas B. erst am 2. Mai wegen einer gravierenden Justizpanne aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel hatte dem verurteilten Triebtäter keine Therapie außerhalb der Anstalt ermöglicht – trotz einer eindeutigen gerichtlichen Anordnung.

Thomas B. könnte in alte Verhaltensmuster zurückfallen

Am Tag nach seiner Entlassung, am 3. Mai, verstieß Thomas B. gegen die ihm gerichtlich auferlegte Weisung, Alkohol zu trinken. Insgesamt konnte ihm die Strafvollstreckungskammer jetzt drei Fälle nachweisen, in denen der 50-Jährige gegen das Alkoholverbot verstoßen hatte. Die Sorge, Thomas B. könne in alte Verhaltensmuster zurückfallen, wurde zudem dadurch genährt, dass sich der 50-Jährige während der wenigen Tage in Freiheit bereits wieder am Hauptbahnhof herumtrieb. Dort hatte der Sex-Täter vor seiner Verurteilung einen Teil seiner Opfer gefunden.

Das Gericht erließ zudem einen Sicherungshaftbefehl. Damit ist sichergestellt, dass Thomas B. so lange in Haft bleibt, bis der Beschluss Rechtskraft erlangt. Der 50-Jährige hat nun die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss. Letztinstanzlich entscheidet über seinen Fall dann das Hanseatische Oberlandesgericht.