Hamburg. Der 2004 wegen sexuellem Missbrauch von Kindern Verurteilte wurde wegen fehlendem Therapieplatz aus der Sicherungsverwahrung entlassen.
Der aus der Sicherungsverwahrung erst am vergangenen Montag entlassene Sexualstraftäter Thomas B. ist am Freitagnachmittag verhaftet worden. Am Sonnabendmorgen hat ein Haftrichter den Haftbefehl offiziell bestätigt.
Beamte des Mobilen Einsatzkommandos nahmen den 50-Jährigen gegen 16.20 Uhr in den Boberger Dünen fest. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der fortlaufend von der Polizei observierte Mann gegen das Verbot verstoßen, Alkohol zu konsumieren. Thomas B. wird nun in die Untersuchungshaftanstalt gebracht, die Staatsanwaltschaft hat bereits bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer den Widerruf seiner Bewährung beantragt.
Sicherungsverwahrung musste wegen fehlendem Therapieplatz abgebrochen werden
Thomas B., der wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern 2004 verurteilt worden war, musste aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil ihm die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel trotz gerichtlicher Anordnung nicht fristgerecht eine Therapie bei einem externen Therapeuten ermöglichen konnte. Die Opposition kritisierte Justizsenator Till Steffen (Grüne) für das Versäumnis scharf. Am kommenden Montag wird sich mit dem Fall der Justizausschuss der Bürgerschaft in einer Sondersitzung befassen.