Hamburg. 50-jähriger Triebtäter bekommt vor Gericht recht. Er forderte eine Therapie außerhalb der Haftanstalt, erhielt sie aber nicht

    Thomas B. hat sich wiederholt an Kindern vergangen, er gilt als so gefährlich, dass die Hamburger Justiz ihn in Sicherungsverwahrung schickte. Jetzt aber muss sie den Triebtäter entlassen – weil sie für ihn nicht fristgerecht eine externe Therapie organisieren konnte.

    Der 50-Jährige war 2004 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu viereinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Als Betreuer einer Pfadfindergruppe hatte er sich das Vertrauen von Kindern erschlichen und sich an ihnen vergangen. Auf Empfehlung eines Gutachters wurde er von 2013 an zunächst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel psychotherapeutisch behandelt; der Arzt lehnte aber mit Blick auf die räumliche Situation die Fortsetzung der Therapie in der Anstalt ab. Eine Behandlung in seiner Praxis verweigerte wiederum die JVA – mit Verweis auf Sicherheitsrisiken. Am 27. März 2015 ordnete dann das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) an, dass Thomas B. extern behandelt werden muss und seine Therapie bis zum 24. April 2015 zu ermöglichen sei. „Eine unmittelbare Überwachung durch Vollzugsmitarbeiter im Therapieraum findet nicht statt“, heißt es in dem Beschluss, der dem Abendblatt vorliegt. Angesichts der räumlichen Besonderheiten schätzte die JVA das Fluchtrisiko indes als so hoch ein, dass fünf Bedienstete gleichzeitig für die Bewachung von Thomas B. abgestellt werden sollten. Mit dieser strikten Kontrolle war wiederum der Arzt nicht einverstanden. Folge des Hin und Her: Thomas B. stellte einen Antrag auf Entlassung – und diesem wurde jetzt vom OLG stattgegeben.

    Gerichtssprecher Kai Wantzen sagte: „Kommt die JVA der Anordnung nicht fristgerecht nach und erweist sich die Fortdauer der Unterbringung deshalb als unverhältnismäßig, ist eine Entlassung auf Bewährung zwingend.“ Justizsenator Till Steffen (Grüne) räumte ein: „Wir benötigen bei so schwierigen Verfahren einen besseren Austausch aller Beteiligten als bisher.“

    Thomas B. soll nach Abendblatt-Informationen „zeitnah“ entlassen werden. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und darf keinen Kontakt zu Kindern aufnehmen. Interessanterweise ist seit Anfang März möglich, was jahrelang nicht ging: Nachdem der Therapeut seine Praxisräume verlegt hatte, befindet sich Thomas B. nun in der externen Therapie – bewacht von nur einem Justizbeamten.

    Seite 15 Kritik an Haftanstalt