Ursprünglich waren am Mittwoch die Plädoyers erwartet worden. Verteidigung beantragte Vernehmung eines Entlastungszeugen.

Flensburg. Im Prozess gegen den früheren Chef der Flensburger Hells Angels hat die Verteidigung vor dem Flensburger Landgericht am Mittwoch die Vernehmung eines Zeugen beantragt, der die Unschuld des Angeklagten belegen könne. Dem Angeklagten und einstigen Anführer des mittlerweile verbotenen Flensburger Rockerclubs wird vorgeworfen, im September 2009 ein Mitglied der verfeindeten Bandidos aus Neumünster auf der A7 mit seinem Auto von der Fahrbahn abgedrängt zu haben. Der Motorradfahrer stürzte und wurde lebensgefährlich verletzt. Die nun beantragte Zeugenvernehmung soll ergeben, dass der Angeklagte nicht Fahrer des Autos war, mit dem der Motorradfahrer abgedrängt wurde. Ursprünglich waren für den heutigen Mittwoch bereits die Plädoyers erwartet worden.

Am Montag hatte ein Neurologe und Psychiater die Verletzungen des Opfers geschildert, das bis heute unter körperlichen Einschränkungen leidet und seinen Beruf seit dem Unfall nicht ausübt. Der Sachverständige ging in seiner Aussage vor allem auf die immer noch bestehenden Beeinträchtigungen des Opfers ein. So habe der junge Mann aufgrund von Zerrungen von Nervenstrukturen, die von der Halswirbelsäule in den Arm ziehen, weiter Probleme beim Heben des linken Arms. "Einen Bierkasten kann er nicht halten, er hat keine Kraft im gehobenen Arm.“ Auch den Arm über den Kopf halten könne der Mann nicht: "Haarewaschen geht nur mit rechts.“ Vermutlich werde er Hilfe im Haushalt benötigen.

Welche Schädigungen dauerhaft zurückbleiben, konnte der Mediziner noch nicht sagen. Dies sei frühestens zwei Jahre nach der Verletzung möglich. Dass aber ein Zustand wie vor der Verletzung erreicht werden könne, "ist sicher unwahrscheinlich“. Es bestünde aber die Chance, dass sich der Zustand des Mannes noch erheblich bessere. Der Mann ist seit seinem Unfall krankgeschrieben und könne, so der Sachverständige, seinen erlernten Beruf in Zukunft wohl nicht mehr vollständig ausüben.

(dpa/abendblatt.de)