Der Prozess gegen den früheren Anführer der Hells Angels, der ein Bandidos-Mitglied von der Fahrbahn gedrängt haben soll, geht weiter

Flensburg. Vor dem Flensburger Landgericht ist am Montag der Prozess gegen den früheren Chef der Flensburger Hells Angels mit der Vernehmung eines Sachverständigen fortgesetzt worden. Der Neurologe und Psychiater schilderte die Verletzungen des Opfers, das bis heute unter körperlichen Einschränkungen leidet und seinen Beruf seit dem Unfall nicht ausübt. Dem Angeklagten und einstigen Anführer des mittlerweile verbotenen Flensburger Rockerclubs wird vorgeworfen, im September 2009 ein Mitglied der verfeindeten Bandidos aus Neumünster auf der A7 mit seinem Auto von der Fahrbahn abgedrängt zu haben. Der Motorradfahrer stürzte und wurde lebensgefährlich verletzt. Der Prozess läuft seit Juni 2010.

Der Sachverständige ging in seiner Aussage vor allem auf die immer noch bestehenden Beeinträchtigungen des Opfers ein. So habe der junge Mann aufgrund von Zerrungen von Nervenstrukturen, die von der Halswirbelsäule in den Arm ziehen, weiter Probleme beim Heben des linken Arms. "Einen Bierkasten kann er nicht halten, er hat keine Kraft im gehobenen Arm.“ Auch den Arm über den Kopf halten könne der Mann nicht: "Haarewaschen geht nur mit rechts.“ Vermutlich werde er Hilfe im Haushalt benötigen.

Welche Schädigungen dauerhaft zurückbleiben, konnte der Mediziner noch nicht sagen. Dies sei frühestens zwei Jahre nach der Verletzung möglich. Dass aber ein Zustand wie vor der Verletzung erreicht werden könne, "ist sicher unwahrscheinlich“. Es bestünde aber die Chance, dass sich der Zustand des Mannes noch erheblich bessere. Der Mann ist seit seinem Unfall krankgeschrieben und könne, so der Sachverständige, seinen erlernten Beruf in Zukunft wohl nicht mehr vollständig ausüben. Für den nächsten Prozesstermin am 6. April werden die Plädoyers erwartet.