Der 26-Jährige wurde wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt. Nun soll er in Sicherungsverwahrung kommen.

Neubrandenburg. Der zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Sexualstraftäter von Neustrelitz soll doch noch in Sicherungsverwahrung genommen werden. Die Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen das am Mittwoch verhängte Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg Revision einlegen, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Freitag. Grund dafür sei unter anderem die hohe Rückfallgefahr des 26-jährigen. Der Mann war zum zweiten Mal wegen schweren Kindesmissbrauchs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung hatte die Kammer aber abgelehnt und dafür „formelle Gründe“ angeführt.

Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt, weil der Mann einschlägig vorbestraft war und noch unter Justizaufsicht stand, als er einen neunjährigen Jungen im August 2010 in seine Wohnung lockte und missbrauchte. Dabei hatte er die Auflage, sich von Kindern fernzuhalten – woran er sich nicht hielt. Der Verurteilte gestand vor Gericht.