Ein vorbestrafter Sexualstraftäter in Neustrelitz verging sich trotz Beobachtung an Neunjährigem. Behörde prüft die Überwachung.

Schwerin/Neustrelitz. Nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kindes in Neustrelitz durch einen unter Justizaufsicht stehenden Mann überprüft das Schweriner Justizministerium noch die Überwachungspraxis. „Erst einmal wurden die Unterlagen angefordert“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Schwerin. Mit einem schnellen Ergebnis sei aber nicht zu rechnen. Der einschlägig vorbestrafte 26-Jährige soll vor einer Woche in Neustrelitz einen Neunjährigen in seine Wohnung gelockt und sexuell missbraucht haben.

Die Eltern des Kindes erstatteten Anzeige, der zuletzt arbeitslose Mann wurde verhaftet. Er soll die Tat bei einer Polizeivernehmung eingeräumt haben. Das zuständige Amtsgericht erließ später Haftbefehl wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs. Dem Jungen geht es nach Angaben eines Betreuers „relativ gut“. Er sei am Montag auch zur Schule gegangen. Es werde noch geprüft, inwieweit ein Psychologe in die Betreuung des Kindes einbezogen werde.

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil bundesweit derzeit über die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter debattiert wird und der Tatverdächtige schon 2006 in Pasewalk wegen Kindesmissbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Er hatte die Strafe verbüßt und stand seit Mitte 2008 unter „Führungsaufsicht“ des Justizministeriums, das ihn 2010 auch in ein spezielles Programm zur Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter aufnahm. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) zeigte sich „erschüttert“ über den Vorfall, will aber an dem Programm festhalten, betonte die Ministeriumssprecherin.