Hamburg. Verschärfte Bundesregelung: Nur noch zwei Wochen Zahlungen für Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten. Andere Bundesländer lehnen das ab.

Um den Zustrom von Flüchtlingen zu begrenzen und Abschiebungen von Menschen zu beschleunigen, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben, hat die Ampelregierung im Herbst zahlreiche rechtliche Regelungen verschärft. Umstritten auch in den damaligen Regierungsparteien waren dabei vor allem neue Bestimmungen über den Umgang mit sogenannten Dublin-Flüchtlingen, also Menschen, die aus einem anderen sicheren europäischen Staat eingereist sind, das laut den Dublin-Abkommen für ihr Asylverfahren zuständig ist. Ihnen sollen bis zur Ausreise die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen werden. Lediglich Überbrückungsleistungen für maximal zwei Wochen sollen nur noch möglich sein.

Gegen die neue Regelung gab es nicht nur große Vorbehalte an der SPD-Basis, auch das von einer Ampelregierung geführte Bundesland Rheinland-Pfalz hat diese als europa- und verfassungsrechtlich abgelehnt und setzt sie so nicht um. Die Staaten, in denen ein Asylsuchender sich aufhalte, müssten diesen so lange mit dem Lebensnotwendigen versorgen, bis er tatsächlich in ein anderes Land überstellt werde, das habe auch der Europäische Gerichtshof entschieden.

Flüchtlinge in Hamburg: Senat bereitet Umsetzung der Verschärfungen vor

Anders sieht es derzeit in Hamburg aus. Hier wird die Umsetzung der seit Ende Oktober geltenden verschärften Regelung derzeit von den Behörden vorbereitet. Das machte der Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion deutlich. Bisher sei zwar noch nicht nach den neuen Vorgaben vorgegangen worden, da dafür zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Verfahren und die Bescheiderstellung“ anpassen müsse.

„Die für Inneres zuständige Behörde ist im ständigen Austausch mit dem BAMF“, heißt es in der Antwort weiter. „Die für Soziales zuständige Behörde bereitet die Umsetzung der neuen Leistungsregeln vor und tauscht sich mit der für Inneres zuständigen Behörde zur zukünftigen Verwaltungspraxis des BAMF aus. Sie prüft dabei die Anwendbarkeit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf die neuen Regeln. Im Übrigen sind die Überlegungen nicht abgeschlossen.“

Hamburgs Linke: „Kinder und Kranke werden nicht mehr versorgt“

Es scheint also derzeit nicht ganz klar, ob und wie der Zahlungsstopp für Dublin-Fälle in Hamburg umgesetzt wird. Anders als in Rheinland-Pfalz wird die neue Regelung vom Hamburger Senat aber nicht abgelehnt. Das kritisiert vor allem die Linke in der Bürgerschaft scharf. Nach „der Einschätzung von Wissenschaft und Bundessozialgericht“ sei „ein vollständiger Leistungsausschluss europa- und verfassungswidrig“, sagte Linken-Flüchtlingspolitikerin Carola Ensslen.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz habe diese Regelungen daher in einer Weisung für nicht anwendbar erklärt, zu groß sei die Gefahr, „dass Kinder und Kranke nicht versorgt werden“, so Ensslen. „Hamburg drückt sich dagegen um klare Aussagen.“

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Mit „ein bisschen Mut“ könne der Senat beschließen, „eine offenkundig verfassungswidrige Regelung nicht umzusetzen – Rheinland-Pfalz beweist das“, sagte die Linken-Bürgerschaftsabgeordnete. „Aber wo bleibt dieser Mut des rot-grünen Senats? Er laviert und verschweigt, dass er längst Bescheinigungen über die Ausreisepflicht ausstellt und zeitgleich einfach keine Leistungen mehr erbringt. Das ist rechtswidrig und schäbig.“

Linke: „Hamburger Senat lässt Menschen hungern“

Hamburg dürfe „eine solche staatlich organisierte Kindeswohlgefährdung nicht mitmachen“, fordert die Linke. „Hinzu kommt, dass der Senat offenkundig gar nicht weiß, wie man eine ‚freiwillige Ausreise‘ auf Basis der Dublin-Verordnung überhaupt umsetzt. Die Betroffenen dürfen also weder arbeiten noch können sie einfach so ausreisen, und der Senat lässt sie auch noch hungern. Hamburg muss sich aktiv gegen diese Schande für den Rechtsstaat stellen.“