Hamburg. Familien und Einzelne lassen sich beraten. Dabei geht es auch um Zuschüsse zu Reisekosten bei freiwilliger Rückkehr. Nachfrage noch mäßig.
Syrische Flüchtlinge in Hamburg beobachten die Lage in ihrem Heimatland sehr genau - und schöpfen vorsichtig Hoffnung. Einige der Geflüchteten erwägen bereits, nach Syrien zurückzugehen. So steigt die Nachfrage nach Beratung. Die Innenbehörde zählte in den vergangenen Tagen insgesamt zehn Fälle, in denen sich Betroffene im Amt für Migration über eine Rückkehr beraten ließen. Hinter jedem Fall stünden Einzelpersonen, aber auch ganze Familien, wie Behördensprecher Daniel Schaefer auf Anfrage mitteilte.
In der Beratung geht es um die Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise. Hamburg kann mit seinem eigenen Landesprogramm eine Rückkehr ins Heimatland finanziell unterstützen. Rückkehrer nach Syrien bekommen Geld für die Reisekosten. Außerdem kann eine Reisebeihilfe von 300 Euro für Erwachsene und 150 Euro pro Kind gezahlt werden. Im neuen Jahr soll die Beihilfe auf 200 beziehungsweise 100 Euro sinken, dafür kommt eine Starthilfe für den Neuanfang hinzu. Diese beträgt für Erwachsene oder unbegleitete Minderjährige 1000 Euro, für Kinder 500 Euro.
Flüchtlinge aus Syrien: Freiwillige Rückkehr wird unterstützt
In Hamburg leben nach Auskunft der Behörden aktuell 17.800 syrische Staatsangehörige. Nach dem Ende des Regimes von Baschar al-Assad und dem Machtwechsel in Syrien hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der unklaren Lage die Entscheidung über Asyl-Anträge erst einmal ausgesetzt.
Nun muss die Bundesregierung zügig darüber entscheiden, inwieweit syrische Flüchtlinge vorübergehend in ihr Heimatland reisen können, ohne ihren Schutzstatus in Deutschland zu verlieren. „Diese Gespräche laufen, und wir hoffen, dass wir da auch möglichst schnell zu einem Ergebnis kommen können“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
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Aktuell halten sich laut Innenministerium rund 975.000 Syrer in Deutschland auf. Die meisten waren seit 2015 infolge des syrischen Bürgerkriegs gekommen. Ein Drittel von ihnen genießt allerdings nur subsidiären Schutz. Diese Regelung greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gewährt werden, den Betroffenen im Herkunftsland jedoch ernsthafter Schaden droht.