Hamburg. Bußgeld bis zu 5000 Euro: Kioskbesitzer und Automatenbetreiber müssen Abgabe unterbinden. Was die Partydroge Lachgas so gefährlich macht.
- Lachgas ist für viele Minderjährige eine beliebte Partydroge
- In Hamburg ist die Abgabe an Kinder nicht mehr erlaubt – zunächst für zwei Jahre
- Welche Gefahren das Inhalieren mit sich bringt
Der Hamburger Senat verbietet die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Eine entsprechende Verordnung liegt dem Hamburger Abendblatt vor und wurde am Dienstag beschlossen. Sie gilt zunächst für die Jahre 2025 und 2026. Verstöße gegen das Lachgasverbot können mit Bußgeldern von 5000 Euro geahndet werden.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte mit Blick auf die großen gesundheitlichen Risiken: „Lachgas gehört nicht in Kinderhände.“ Innensenator Andy Grote erklärte: „Beim Umgang mit Lachgas hört der Spaß leider auf. Insbesondere auf St. Pauli ist der exzessive Konsum zu einem echten Problem geworden. Wo sich Minderjährige im schlimmsten Fall bis zur Bewusstlosigkeit oder schlimmeren berauschen, sind wir verpflichtet, diesem gefährlichen Trend die Luft rauszulassen. Wir werden das Verbot ab Januar umgehend durchsetzen, um den Verkauf konsequent zu unterbinden.“
In der Vorlage heißt es zur Begründung, Lachgas (Distickstoffmonoxid) berge erhebliche gesundheitliche Risiken und führe zu neurologischen Schäden und psychischer Abhängigkeit. Für Kinder und Jugendliche sei es zudem über Automaten und den Onlineversandhandel leicht zu bekommen.
Lachgas: Abgabe an Kinder und Jugendliche wird in Hamburg verboten
„Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung erforderlich. Diese Verordnung soll auf Grundlage des Hamburger Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten und damit den Zugang zu Lachgas für diese Zielgruppe wirksam einschränken“, heißt es in der Senatsvorlage. „Des Weiteren umfasst das Verbot auch den Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch des Automaten durch Minderjährige bieten.“
Auch die Bundesregierung hatte im Kabinett bereits ein Lachgasverkaufsverbot an Minderjährige beschlossen. Das Ampel-Aus hat den Bundestag jedoch bislang davon abgehalten, es umzusetzen. Eine Initiative hatte der Bundesrat bereits Mitte 2024 auf Betreiben von Niedersachsen gestartet. Dort wurde in Helmstedt der Verkauf an Jugendliche untersagt, ebenso in Hanau (Hessen).
Schule Hamburg: Kinder inhalieren Lachgas wegen TikTok-Challenge
In Hamburg war der Konsum von Lachgas nicht nur durch die Stadtreinigung wegen der vielen weggeworfenen Kartuschen aufgefallen, sondern auch an Schulen. Kinder und Jugendliche verschaffen sich in Pausen einen „Trip“, der für ein kurzzeitiges Hochgefühl und eine „veränderte“ Sinneswahrnehmung sorgt. Experten warnten bereits vor den gravierenden Folgen des oft als Partydroge genutzten Lachgases.
In zahlreichen Kiosken ist es hamburgweit erhältlich. Auch zum Aufschäumen für Flüssigsahne wird es genutzt. Es kann beim Inhalieren zu Sauerstoffmangel und Atemstillstand führen und ist deshalb so allgegenwärtig, weil es in den sozialen Medien wie TikTok und Instagram eine Reihe von Lachgas-Challenges gibt, also herausfordernde Wettbewerbe, die von Kindern und Jugendlichen nachgeahmt werden.
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Der Senat verweist in seiner Verordnung darauf, dass beispielsweise die Niederlande und Großbritannien den Zugang zu Lachgas bereits erschwert haben. Und: Auch die Weitergabe von Lachgas von Erwachsenen an Jugendliche unter 18 Jahren ist zukünftig ebenso strafbar.