Hamburg. Baubeginn frühestens 2026 statt wie ursprünglich vorgesehen 2025. CDU-Politiker Christoph Ploß: „Stümperhaftes politisches Handwerk.“

Die Autobahnbrücken sind für den Straßenverkehr in und um Hamburg von zentraler Bedeutung, aber aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands sanierungs- oder sogar erneuerungsbedürftig. Nachdem im Zuge der A1 bereits Verzögerungen beim erforderlichen Neubau der Norderelbbrücke eingetreten sind, gerät nun die Süderelbbrücke in den Blick. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß ergibt sich, dass der Beginn der Arbeiten für das Ersatzbauwerk frühestens 2026 erfolgen kann, nachdem ursprünglich 2025 vorgesehen war.

„Insbesondere das direkt an das Baufeld angrenzende FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) hat eine Vertiefung der ohnehin komplexen Planungsabläufe zur Erreichung eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses erforderlich gemacht“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung zu den Gründen für die Verzögerung. „Im laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Vorhabenträgerin die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der Privatpersonen ausgewertet und erwidert. Im Ergebnis wird nach derzeitigem Planungsstand ein Planänderungsantrag für Dezember 2024 verfolgt“, schreibt die Bundesregierung.

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Die zuständige Autobahn GmbH des Bundes gehe von einem Planfeststellungsbeschluss „Mitte 2026“ aus, sodass frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. „Wie schon bei der Norderelbbrücke kommt es beim Neubau der Süderelbbrücke zu jahrelangen Verzögerungen, weil die Bundesregierung und der rot-grüne Senat offenbar von der Natur im Umfeld der Brücken überrascht wurden“, kritisiert Christoph Ploß. „Dieses stümperhafte politische Handwerk geht voll zulasten der Hamburger, die sich deshalb viele Jahre mit längeren Strecken und Verkehrsbehinderungen herumschlagen werden müssen.“

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Einschränkungen für den Autoverkehr gibt es bereits jetzt. „Aktuell gilt ein LKW-Überholverbot für Fahrzeuge größer als 7,5 Tonnen an der Süderelbbrücke in Fahrtrichtung Norden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Ein Teil der Schwerlasttransporte darf das Bauwerk zudem nicht befahren. „Derzeit bestehen bereits einzelfallbezogene Fahrauflagen für Großraum- und Schwerlasttransporte. Die Ausweichrouten richten sich nach Art und Umfang des Transportes und werden überwiegend über die A7, A39, B404 und A25 in Fahrtrichtung Norden geführt“, heißt es in der Antwort der restlichen Ampel-Koalition, die davon ausgeht, dass diese Einschränkungen bis zur geplanten Fertigstellung des Brückenneubaus in den Jahren 2029/30 bestehen bleiben werden.

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Aus der Antwort ergibt sich auch, dass die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) am 30. September 2022 den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gestellt hat. „Das bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelte Rechtsamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde“, heißt es dazu. Mit anderen Worten: Wann der Beschluss erfolgen kann, liegt in der Verantwortung Hamburgs. „Statt konsequent für die uneingeschränkte Befahrbarkeit zu sorgen, schieben sich Bundesregierung und Hamburger Senat gegenseitig die Verantwortung zu – so darf es nicht weitergehen“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete.