Wandsbek. Im Internet soll der Mann Minderjährige zu Nacktfotos und sexuellen Handlungen genötigt haben. 37 Straftaten werden ihm vorgeworfen.

Die digitalen und virtuellen Realitäten bieten viele spannende Möglichkeiten – und leider auch eine Vielzahl von Möglichkeiten des Missbrauchs. Dass bei Kindern ein achtsamer Umgang mit den sozialen Medien verpflichtend sein muss, steht spätestens seit den Missbrauchs-Skandalen um diverse, auf Minderjährige zugeschnittene Internet-Börsen außer Frage. Immer wieder hatten sich dort im Schutz der Anonymität Täter herumgetrieben, die es auf Kinder abgesehen hatten – Menschen wie mutmaßlich auch Sharif N. (Name geändert).

Prozess in Hamburg: Mann soll Scheinidentitäten verwendet haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen vor, sich in sozialen Medien mit Scheinidentitäten das Vertrauen psychisch labiler Kinder, die mit ihrem Körper haderten, erschlichen zu haben. Sein Ziel sei es gewesen, an Nacktbilder zu kommen; er soll sie aber auch zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Sharif N. war während des Tatzeitraums erst Jugendlicher, dann Heranwachsender.

Deshalb verhandelt in Wandsbek das Jugendschöffengericht, auch wenn der Angeklagte längst erwachsen ist. Sharif N. – Trainingsanzug, kurze Haare, rundes, blasses Gesicht, Brille – wird in Handschellen in den Saal geführt. Zwei Familienangehörige warten schon. Kurz nachdem am 7. Juli 2022 elf kinderpornografische Bilder bei ihm gefunden worden waren, kam er in U-Haft. Und die dauert bis heute an.

Verteidiger stellte Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Bevor die Verhandlung am Donnerstag beginnt, stellt sein Verteidiger einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Er geht problemlos durch. Dabei wäre die ungewöhnliche Art der angeklagten Tatbegehung mit dem Tatmittel Internet wohl schon aus präventiven Gesichtspunkten für ein größeres Publikum aufschlussreich. „Im Hinblick auf die Tatvorwürfe würden Umstände zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen des Angeklagten verletzen würden“, sagt der Amtsrichter.

In diesem Fall wögen diese schutzwürdigen Interessen schwerer als das „Schutzgut der öffentlichen Erörterung“. Zumal es in dem Verfahren auch um Details aus dem Sexualleben des 22-Jährigen gehen werde.

Vorgeworfen werden ihm 37 Straftaten, darunter Vergewaltigung, Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung, der Besitz und der Erwerb von Kinderpornos. Die ersten Taten liegen, klagt die Staatsanwaltschaft an, bereits mehr als fünf Jahre zurück. Sharif N. soll „mithilfe diverser technischer Geräte“ und Scheinidentitäten über das Internet oder in WhatsApp-Gruppen Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen haben, um an Bilder zu gelangen, die die Kinder nackt oder nur leicht bekleidet zeigen.

Angeklagter hatte psychisch labile Kinder im Visier

Um seinen Plan zu verwirklichen, pickte er sich demnach Gruppen heraus, in denen „Gewichtsverlust“ oder „Modeln“ das Thema war – denn hier habe der 22-Jährige psychisch labile Kinder vermutet, denen gegenüber er sich als Berater habe ausgeben können. Er ließ sich dann, heißt es, für einen „Bodycheck“ Aufnahmen zuschicken und drohte den Kindern mit deren Veröffentlichung, falls er nicht viel härteres, sexuelles Bildmaterial erhalte.

Zum Teil, so die Anklage, soll er seine Opfer auch dazu genötigt haben, sich selbst zu penetrieren und zu verletzen. Am 6. Februar geht der Prozess weiter.