Hamburg. Immer wieder war er ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Nach einem mutmaßlichen Autorennen reichte es dem Gericht. Das wird ihm vorgeworfen.
- Rapper Kalim sollte sich am Donnerstag vor Gericht verantworten – doch der Termin ist aufgehoben worden
- Ihm wird vorgeworfen, ohne gültige Fahrerlaubnis an einem Autorennen teilgenommen zu haben
- In der Sache war er bereits vor einem Jahr zu einem Jahr Haft verurteilt worden
Bei Gangsta-Rappern gehört der Gesetzesverstoß quasi zur Berufsbeschreibung und bringt ihnen die härteste Fan-Währung ein: „Street Credibility“ – Glaubwürdigkeit also. Wer böse in die Kamera stiert und immer nur davon singt, wie böse und gesetzlos er doch ist, wird möglicherweise von der Szene nicht mehr so richtig ernst genommen, wenn da nie wirklich etwas vorgefallen ist. Die GangstaRap-Combo 187 Strassenbande jedenfalls hat mehrmals schon Video-Schnipsel von Polizeieinsätzen verwendet, um damit die Werbetrommel in eigener Sache zu rühren, zum Beispiel nach einer Razzia auf St. Pauli im April 2018.
Hinreichende Berührungspunkte mit der Justiz und schon vorbestraft ist auch der Hamburger Rapper Kalim S. aus dem näheren Umfeld der Strassenbande. In der Szene kein Unbekannter: Sein Album „Thronfolger“ landete 2017 auf Platz 7 der Deutschen Charts. Im August 2020 etwa wurde er unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von rund 29.000 Euro verurteilt. Nun steht er einmal mehr vor Gericht.
Hamburger Gangsta-Rapper Kalim – Kampf um Freiheit vertagt
Zumindest sollte die Berufungsverhandlung am Donnerstag (26. September) vor dem Landgericht gegen den 32-Jährigen starten. Doch daraus wird jetzt nichts: Am Mittwoch gab das Gericht bekannt, dass der Termin kurzfristig aufgehoben sei und ein neuer „von Amts wegen“ ergehen werde. Anlass dafür, teilte das Oberlandesgericht auf Abendblatt-Nachfrage mit, sei ein dem Gericht nicht bekannter Umzug des Angeklagten, die Klage habe ihm deshalb nicht zugestellt werden können. Nun müsse erst einmal die neue Anschrift des 32-Jährigen ermittelt werden, und dann werde die Klage dorthin geschickt.
Angeklagt ist der 32-Jährige aus Hamburg-Billstedt wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Kalim S. wendet sich mit seiner Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil vom 23. September 2023. Damals war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden – ohne Bewährung.
Für den Hamburger Rapper geht es also ums Ganze, um seine Freiheit. Am 20. Juli 2022 soll Kalim S., so die Anklage der Staatsanwaltschaft, am Steuer seines auf ihn zugelassenen Porsche Cayenne GTS und ohne Fahrerlaubnis auf der einspurigen Straße Niederbaumbrücke einen Lkw rechts auf dem Radfahrstreifen überholt haben. Als er einen Streifenwagen hinter sich bemerkte, soll er geflüchtet sein, und zwar gegen 16.41 Uhr rechts auf den Baumwall und dann weiter mit 120 km/h.
Rapper soll sich durch „Drehen und Anspannen“ den Polizisten widersetzt haben
Auf einer Strecke von 500 Metern soll er die Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten und dabei auch eine rote Ampel ignoriert haben, bevor er den Wagen in der Mattentwiete gestoppt und verlassen haben soll. Die Flucht zu Fuß währte indes nicht lange: Zwei Polizisten stellten den Rapper, der sich durch „Drehen und Anspannen seines Körpers“ der Festnahme widersetzt habe, so die Staatsanwaltschaft.
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Das jetzt in Rede stehende illegale Autorennen ohne gültigen Führerschein hat sich mutmaßlich im Juli 2022 abgespielt – vier Monate nachdem Kalim S. vor Gericht angeklagt war, weil er zwischen Februar und Juli 2020 dreimal mit einem Auto im Hamburger Stadtgebiet unterwegs gewesen sein soll, obwohl er bereits seit Januar 2017 keinen Führerschein mehr besaß. Bei der letzten Kontrolle im Juli 2020 soll die Polizei zudem eine scharfe Schusswaffe im Mittelkonsolenfach seines Mercedes‘ entdeckt haben. Das Verfahren wurde damals kurz nach Prozessbeginn ausgesetzt und dann mit weiteren Verfahren verbunden, die in der Hauptverhandlung vom 23. September 2023 zur Anklage kamen.