Hamburg. Strafgelder für Betteln und Musizieren in Bussen und Bahnen sorgen für scharfe Kritik. Petition fordert Umdenken. Verantwortliche überraschen.

Seit Mai 2024 ist es amtlich: Wer in Bussen und Bahnen der Hochbahn Hamburg bettelt oder musiziert, muss bezahlen. Und zwar nicht wenig. Zum Vergleich: Wer beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird, zahlt 60 Euro Strafe. Wer bettelt, 40 Euro – so steht es auf der Internetseite der Hamburger Hochbahn-Wache. Die Regelung gilt für den gesamten HVV – ist allerdings nicht neu. Das Verbot gibt es bereits seit 2004, nur der Umgang damit hat sich nun verschärft.

Die Hochbahn begründete Verschärfungen damals mit regelmäßigen Beschwerden. Fahrgäste fühlten sich unsicher oder bedrängt, hieß es dazu im Mai. Ganz anders sieht die Meinung von einer Gruppe Hamburger Bürgerinnen und Bürger aus, die mit einer Petition gegen den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die Hochbahn vorgehen wollen. Auf Abendblatt-Anfrage äußerte man sich nun zu der Thematik.

HVV Hamburg: Zahl der Bußgelder gegen Bettelverbot 2024 gestiegen

In dem Zeitraum von Januar bis August 2024 wurden insgesamt 1.986 Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Bettelverbot verhängt. So lautet die aktuelle Statistik des HVV.

Im Vorjahreszeitraum waren es nur 1.060. Laut Pressesprecher Rainer Vohl würden die verstärkten Kontrollen und häufigeren Durchsagen zu einer Verbesserung der Situation beitragen. „Wichtig ist uns bei der Durchsetzung, dass wir Menschen nicht stigmatisieren und mit Augenmaß vorgehen“, so Vohl.

Hochbahn Hamburg: Petition gegen Bettelverbot – Strafgelder in der Kritik

Anders sieht es der Initiator der Aktion auf der Petitionsplattform Change.org. „Die Menschen, die um Hilfe bitten, tun das aus einer Notsituation heraus – keine*r macht das freiwillig. Die Strafgelder, die der HVV gegen friedlich bettelnde Menschen verhängt, sind unnötig und verstärken die Not der Betroffenen.“

Man wolle zeigen, dass es viele Fahrgäste gibt, die Verständnis für notleidende Mitmenschen haben „und sich nicht unwohl fühlen“. Der Tenor: Keine Strafen gegen Menschen, die friedlich um Unterstützung bitten. 11.883 Menschen (Stand: Dienstagmittag, 24. September) haben bislang unterschrieben. Damit wurde das zunächst angesetzte Ziel von 1000 Unterschriften bereits deutlich überschritten. Laut Initiator sollen die Unterschriften in den nächsten Wochen nun „öffentlichkeitswirksam“ an die Hamburger Hochbahn übergeben werden.

Kritik an Hamburger Hochbahn: „Wer nicht zahlungsfähig ist, zahlt im Zweifel auch nicht“

Auf Abendblatt-Nachfrage äußert sich auch Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum zu der Aktion. Er sagt: „Wir erleben – neben vereinzelter Kritik wie zum Beispiel durch die Petition – auch viel Zuspruch, dass wir die Beförderungsbedingungen konsequenter als in der Vergangenheit durchsetzen. Insgesamt sehen wir keinen Anlass, von diesem Weg abzuweichen.“

Auch Kreienbaum betont, Menschen sollten nicht stigmatisiert und Handlungen mit Augenmaß durchgeführt werden. „Eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro wird dabei nicht pauschal ausgesprochen, es kann auch bei der Aufforderung bleiben, das Fahrzeug/die Anlagen zu verlassen (Handeln mit Augenmaß). Wenn eine Vertragsstrafe erhoben wird, kommt es nicht zwangsläufig zu einer ‚Strafverfolgung‘.“ Kreienbaum macht deutlich: „Wer nicht zahlungsfähig ist, zahlt im Zweifel auch nicht.“

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Dennoch handele es sich hierbei auch um ein Serviceversprechen an die Kundinnen und Kunden der Hochbahn. „Das Verbot des Bettelns und Musizierens in unseren Fahrzeugen und auf unseren Anlagen ist seit Langem in den Beförderungsbedingungen des HVV enthalten.“

Mit einer verstärkten Präsenz der Hochbahn-Wache und den Durchsagen als Unterstützung wolle man den geltenden Regeln im Sinne der Fahrgäste mehr Geltung verschaffen.