Hamburg. Opfer wurde im S-Bahnhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und war in Lebensgefahr. Landgericht Hamburg setzt Strafe zur Bewährung aus.
Der Jungfernstieg in Hamburg ist immer wieder Schauplatz jugendlicher Gewalt. So war es auch im März 2024, als dort ein junger Mann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurde. Anschließend trat der Täter auf sein am Boden liegendes Opfer ein. Seit September wird der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Jetzt fiel ein Urteil.
Am späten Abend des 15. März 2024 hatten die Männer auf der Zwischenebene des S-Bahnhofs Jungfernstieg zunächst eine Auseinandersetzung. Später soll der Täter, ein heute 22-Jähriger Mann, das Opfer mehrere Sekunden lang gewürgt haben, so dass der Mann bewusstlos wurde und zusammensackte.
Obwohl ein Zeuge dem Angeklagten an den Hals fasste, ließ der zunächst nicht vom Opfer ab, bis ein weiterer Mann eingriff. Zwei weitere Männer mussten das bewusstlose Opfer zur Seite ziehen, doch bevor das gelang, trat der Angeklagte ihm noch einmal mit dem Fuß auf den Brustkorb.
Gewalt am Jungfernstieg: Täter entkam zunächst
Als das Opfer nach einigen Minuten wieder zu sich kam und zum Bahnsteig gehen wollte, schlug der Täter ihm noch einmal mit der Faust ins Gesicht. Laut Anklage habe das Opfer in Lebensgefahr geschwebt. Der Täter floh zunächst, wurde aber wenig später am Hauptbahnhof Hamburg festgenommen.
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Jetzt hat das Landgericht den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung (604 Ks 7/24) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Angeklagt worden war der Mann zunächst auch wegen versuchten Totschlags. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit.