Hamburg. Innensenator sagt, Staat dürfe das Gebäude nie wieder aus der Hand geben. Gebetsort soll aber wieder Anlaufstelle werden – doch das wird dauern.
Die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster sollte nach Ansicht von Innensenator Andy Grote (SPD) auf Dauer in staatlicher Hand bleiben. „Sie sollte wieder als religiöses und kulturelles Zentrum genutzt werden können, natürlich vollständig unabhängig von Teheran“, sagte Grote in einem Interview der Zeitung „Die Welt“. Er fügte hinzu: „Der Staat darf das Gebäude deshalb auch nie wieder aus der Hand geben.“
In Hamburg lebten viele schiitische Gläubige und es gebe auch eine große iranische Community, die ganz überwiegend in Opposition zum Teheraner Regime stehe. „Für diese Menschen sollte die Moschee wieder eine Anlaufstelle sein“, meinte der Senator. Das werde allerdings voraussichtlich noch Jahre dauern, da zunächst die Gerichtsverfahren abgeschlossen sein müssten.
Blaue Moschee Hamburg steht unter Verwaltung des Bundes
Bis zu seinem Verbot hatte das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) die Moschee betrieben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 24. Juli erklärt, der Verein verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland.
Bundesweit hatte die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordnete Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem steht auch die Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes. Gegen das Verbot hat das IZH eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Oberstes Ziel sei es, die Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen, erklärte der Anwalt des Vereins.
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Nach dem Verbot hatten sich Gläubige zum Freitagsgebet auf der Straße vor der Moschee versammelt. In der Nachbarschaft hatte sich dagegen Unmut geregt. Am vergangenen Donnerstag erließ die Polizei als Versammlungsbehörde eine Verfügung, nach der die Gläubigen jetzt nur noch auf einer Fläche außerhalb der Fahrbahn zusammenkommen dürfen. Am Freitag nahmen rund 80 Menschen an einem öffentlichen Gebet teil, das auf einem abgesperrten Gehweg in einiger Entfernung zur Moschee stattfand. Sie protestierten zugleich gegen die Beschlagnahme des Gebäudes.