Hamburg. Passagen aus altem Bericht von 2020 müssen gelöscht oder geändert werden. AfD wehrt sich gegen Behauptung zur Identitären Bewegung.
Die Hamburger AfD hat vor dem Verwaltungsgericht einen Erfolg gegen den Verfassungsschutz errungen. Allerdings geht es nicht um einen Verdachtsfall bei einer Beobachtung der rechtspopulistischen Partei durch den Verfassungsschutz wie im Fall des bundesweit beachteten Münsteraner Urteils. Die AfD hat vor Gericht durchgesetzt, dass Formulierungen im Hamburger Verfassungsschutzbericht von 2020 geändert oder gar gelöscht werden müssen. Dabei geht es unter anderem um die von der Partei bestrittene Zugehörigkeit zweier AfD-Mitarbeiter zur sogenannten Identitären Bewegung.
Das Hamburger Verwaltungsgericht bestätigte dem Abendblatt ein entsprechendes Urteil. Ein Gerichtssprecher erklärte jedoch am Donnerstag zunächst, die Begründung zum Urteil liege noch nicht vor. Der Tenor sei offenbar ähnlich wie der im Eilverfahren aus dem Jahr 2021, in dem der Klage der AfD bereits zum Teil stattgegeben worden sei. Es gehe um Einzelaussagen im Verfassungsschutzbericht. In einem Punkt hatten sich die AfD und der Verfassungsschutz zunächst verglichen.
AfD Hamburg: Verfassungsschutz muss Passagen im Bericht 2020 anpassen
Die AfD bezeichnete die Aussagen zu ihren Mitarbeitern und zum Landesverband selbst als „rechtswidrig“. Fraktionsvize Alexander Wolf sagte am Donnerstag: „Ein offenkundig politisch instrumentalisierter Verfassungsschutz versucht, der AfD zu schaden, und verbreitet dazu auch Falschbehauptungen, neudeutsch ,Fake News‘.“ Der Verfassungsschutz solle die Verfassung schützen und nicht „die Regierung“.
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Im Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht zunächst entschieden, dass die entsprechende Passage gelöscht werden müsse. Die Stadt Hamburg wurde zudem verpflichtet, in einer Pressemitteilung zu erklären, dass dieser Teil der Berichterstattung untersagt worden sei. In der jetzt entschiedenen Hauptsache ist dieser Passus vom Tisch.
Gegen den Verfassungsschutz hatte auch der Träger des Islamischen Zentrums Hamburg an der Außenalster (Imam-Ali-Moschee oder Blaue Moschee) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Doch das Verwaltungsgericht urteilte im vergangenen Jahr, dass die Einstufung des IZH als „extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung“ rechtens sei. Der nächste Verfassungsschutzbericht soll in der kommenden Woche vorgestellt werden.